Liebes Forum,
hätte zur Verlängerung des DV durch noch offenen Urlaub eine Frage!
Wenn ich denn offenen Urlaub auszahle, sprich UE, verlängert sich die
Pflichtversicherung ja um diese Tage und der Dienstnehmer bekommt für diesen Zeitraum ja eh kein Arbeitslosengeld.
Ich versteh den „Sinn“ dafür nicht. Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.
lg
obermo68