Also ich war bei der Frima Angestellt.
Verwendungsgruppe III „Techniker“
Im Dienstvertrag sthet tatsächlich under „Verfall von Ansprüchen“
Es wird vereinbart, dass sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Dienstverhältnis (mit Ausnahme jener Ansprüche, für welche eine Sonderregelung gilt) bei sonstigem Verfall spätestens am Ende des 6.Monats, vom Entstehen des Anspruches an, gerechnet, beim Dienstgeber schriftlich geltend gemacht werden müssen.
Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrit gewahrt.
lg danke