Nick100

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  • als Antwort auf: Einstufung nach Karenz #24161
    Nick100
    Teilnehmer

      Hallo Dani,

      danke für die Info. Mir erscheint es auch so logisch und so habe ich es nun auch berechnet.
      Nur Karenzzeiten, die nach dem 1.2.2012 beginnen, werden bis 12 Monate angerechnet.

      Herzliche Grüße
      Maria

      als Antwort auf: Einstufung nach Karenz #24158
      Nick100
      Teilnehmer

        Hallo Roland,

        mit der BAGS-Satzung habe ich jährlich drei verschiedene Gehaltsschemen zu rechnen:
        ° Die BAGS-Gehaltstabelle – diese wurde bisher prozentuell immer am meisten angehoben
        ° die Ist-Gehälter etwas weniger,
        ° während die „alten“ vereinsinternen Tabellen am niedrigsten angehoben wurden.

        Damit wird die Gehaltskurve der „alten“ Verträgen abgeflacht. Das trifft leider jene Kollegen, die vor rund 10 Jahren mit niedrigerem Gehalt im alten Schema eingestiegen sind und nun in die besser bezahlten Jahre kommen sollten. Den BAGS-KV (jetzt Sozialwirtschaft Österreich) gibt es erst seit 2004.

        Gruß
        Maria

        als Antwort auf: Einstufung nach Karenz #24156
        Nick100
        Teilnehmer

          Hallo,

          kennt dieses Problem niemand im Forum? Oder habe ich mich unklar ausgedrückt?

          Unter Tabelle meine ich jenes – vereinsinterne – Bezugsschema, für alle nicht optierten Mitarbeiter.

          Liebe Grüße
          Maria

          als Antwort auf: Kalkulation Stundenbedarf #21711
          Nick100
          Teilnehmer

            Hallo Martin,

            danke für Deine Hilfe.
            Die Berechnung des zusätzlichen Stundenbedarfs entspricht ziemlich genau meinen Überlegungen. Dazu fallen bei uns noch Stunden für tägliche Übergabe und wöchentliche Teambesprechungen an.
            Meine Aufgabe ist die Kalkulation des Stundenbedarfs und das hilft mir schon weiter.

            Vielen Dank und herzliche Grüße
            Maria

            als Antwort auf: Einmalige Prämie #21810
            Nick100
            Teilnehmer

              Liebe Michaela,

              vielen Dank für Deine rasche und hilfreiche Antwort.

              Herzliche Grüße
              Maria

              als Antwort auf: Serviceentgelt #20897
              Nick100
              Teilnehmer

                Hallo Biggi,

                habe mir die Seite der Fa. Softwaretechnik angesehen. Klingt gut und ich werde demnächst nähere Informationen einholen.
                Vielen Dank nochmals.

                Liebe Grüße
                Maria

                als Antwort auf: Serviceentgelt #20896
                Nick100
                Teilnehmer

                  Hallo Biggi,

                  danke für Deine rasche Antwort.

                  Ich werde es nach Deinem Vorschlag rechnen und erst wenn ich für einen Tag die Bemessungsgrundlage habe, die Pendlerpauschale/Tag abziehen. Das müsste hinkommen.

                  Noch eine Frage: Welches Lohnverrechnungsprogramm verwendest Du bzw. ab wieviele Dienstnehmer macht es Sinn?

                  Liebe Grüße
                  Maria

                  Nick100
                  Teilnehmer

                    Hallo Roland,

                    vielen Dank für Deine Ausführungen. Ich habe es auch so vermutet.

                    Liebe Grüße
                    Maria

                    Nick100
                    Teilnehmer

                      Hallo Roland,

                      sorry ich habe mich nicht klar ausgedrückt:
                      Wir sind ein Wohnheim mit Radlsdienst auch während der Nacht und am Wochenende. Im alten Schema wurden diese Dienste monatlich mit einer Pauschale abgegolten, für die neue Mitarbeiterin gilt der BAGS und der sieht stundenweise Zuschläge für Dienste in den Nacht-, Sonn- und Feiertagsdiensten vor. Diese Dienste fallen in die normale Arbeitszeit, also nicht als Überstunden und auch nicht als Rufbereitschaft.

                      Eine Alternative wären 4 Nachtstunden als Arbeitsbereitschaft (BAGS §8) vor ORT zu rechnen, wobei bei Arbeitsaufnahme wieder voll zu entlohnen ist. Da dies allerdings die Sache eher kompliziert macht, kommt es vermutlich nicht. Hierzu war meine Frage, ob auf diese Stunden der Arbeitsbereitschaft ohne Arbeitsaufnahme auch der Nachtdienstzuschlag zu gewähren ist.

                      Ich hoffe, ich habe mich damit verständlicher ausgedrückt.

                      Gruß
                      Maria

                      Nick100
                      Teilnehmer

                        Hallo Roland,

                        danke für Deine ausführliche Antwort.
                        Nur nochmals zur Sicherheit nachgefragt: Wenn wir keine Überstunden auszahlen (nur in Form von Zeitausgleich) und genaue Arbeitsaufzeichnungen zum Nachweis der Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsstunden führen, so sind diese Zuschläge bis € 360,- steuerfrei. Diese Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden werden in einem Radlsdienst geleistet, also ist die betriebliche Notwendigkeit gegeben.

                        Sind Zuschläge für Nachtarbeit auch zu bezahlen, wenn während dieser Zeit ausschließlich Nachtarbeitsbereitschaft ohne Arbeitsaufnahme anfällt?

                        Schonmal vielen Dank für die Hilfe.

                        Gruß
                        Maria

                        als Antwort auf: AV-Senkung #20651
                        Nick100
                        Teilnehmer

                          Hallo Biggi,

                          danke für Deine Antwort.

                          Gruß
                          Maria

                          als Antwort auf: Beiträge im vorzeitiger Mutterschutz #20530
                          Nick100
                          Teilnehmer

                            Hallo Roland,

                            danke. Mit Deinen Antworten hast Du mir sehr geholfen.

                            Gruß
                            Maria

                            als Antwort auf: Beiträge im vorzeitiger Mutterschutz #20532
                            Nick100
                            Teilnehmer

                              Hallo Roland,

                              danke für Deine hilfreiche Antwort.
                              Vielleicht eine blöde Frage: Wie wird Ende Entgeltanspruch gemeldet? Ist das bereits mit dem Formular Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld erledigt, welches ich der werdenden Mutter ausgestellt habe?

                              Gruß
                              Maria

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