DANKE!
LG Naddel
Hallo Matthias,
Danke du hast mir sehr weitergeholfen.
Ganz liebe Grüße
Naty
Super danke!!!
Spät aber doch, die Dienstnehmerin hat sich entschieden zu kündigen.
Lg Naty
Hallo,
ich habe mich auch schlau gemacht, die zusammenlegung geht nur so wie du geschrieben hast.
Der Rechtspfleger beim gericht war nicht sehr kooperativ.
Er sagte eben das der Gatte auch dafür haftet.
Irrtum; Folgendermaßen hat es sich zugetragen.
Der Ehegatte muss für den Naturaunterhalt aufkommen, das hat gemeint mit den 1000.-€
Diese muss ich zu dem Einkommen von der Dienstnehmerin dazurechnen.
Eh ganz einfach *Im nachhhinein*
Nur die verdient 589.50€ ich hab dazu nichts gefunden.
Und zwar wie viel Bargeld muss ihr zum Leben überbleiben???
Denn wenn ich diese 1000.- dazurechne kommt ein pfänbarer Betrag von 277,- € heraus.
Mir kommt das bei dem Gehalt viel vor!
Aber diese 1000.-€ müssen ja berücksichtig werden.
Danke
Lg Naty
Hallo Roland,
Dankeschön erstmals!
Der Ehemann ist in der selben Firma beschäftigt wie seine Frau.
Das gericht hatten einen §292 Abs.3 EO angegeben.
Lg
naty
Hallo,
ja das habe ich shcon gemacht.
Der Rechtspfleger meinte einfaach nur das er ( also der EHemann) jetzt auch dafür haftet.
Und als Bemessungsgrundlage sind eben diese 1000€.
Und ich weiß echt nicht wie ich da weiter vorgehen soll.
Danke
Lg Naty