Liebes PV-Info Forum,
ich habe ein ähnliches (oder doch nicht so ähnliches Problem):
A möchte wie folgt gestalten:
20h bei der Firma B angestellt sein
20h bei der Firma C angestellt sein
daüber hinaus 20h bei Firma D angestellt sein, wobei er dort gleichzeitg handelsrechtlicher Gesellschafter-Geschäftsführer (also leitende Funktion) mit 19% (und daher steuerrechtlich als DN zu qualifizieren ist) ist.
Das wäre ja rein nach AZG kein Problem? Sehe ich das richtig? Jeodch in der SV wird er sicher über die HBGL kommen mit diesen 3 Dientsverhältnissen. Daher müsste er innerhalb der 3-jahres-Frist einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Wäre das ein monetärer Verlust? Oder wäres es besser, wenn er über 25% beteiligt ist (und somit kein DN), damit wäre er dann GSVG-pflichtig und stellt dort dann den Antrag auf Differenzbesteuerung und zahlt daher nur (wenn die anderen DVs die HBGL überschreiten) den Unfallversicherungsbeitrag. (Sperrminoritäten liegen keine vor!).
Auf eine informative Antwort dankend wartend,
Melanie!