MokkaSins

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  • #22872

    Hi!

    Im KV Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe heißt es :

    „Die Überstundengrundvergütung und Grundlage für die Berechnung des Überstundenzuschlages beträgt 1/143 des monatlichen Lohnes (Stundenlohn * 167) OHNE Zulagen und Zuschläge.“
    –> Ausgenommmen wäre ein Vorarbeiterzuschlag, dieser wäre einzubeziehen.

    Meiner Meinung nach ist daher deine Annahme mit 800/143 korrekt.

    Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben!

    Lg’s Petra

    #22479

    Danke !

    Hat sich mittlerweile erledigt, weil der Lehrling sich nun doch „zusammenreißt“ und weitermacht, aber jetzt weiß ich Bescheid ! 😉

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