Hi!
Im KV Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe heißt es :
„Die Überstundengrundvergütung und Grundlage für die Berechnung des Überstundenzuschlages beträgt 1/143 des monatlichen Lohnes (Stundenlohn * 167) OHNE Zulagen und Zuschläge.“
–> Ausgenommmen wäre ein Vorarbeiterzuschlag, dieser wäre einzubeziehen.
Meiner Meinung nach ist daher deine Annahme mit 800/143 korrekt.
Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben!
Lg’s Petra