na bitte, manches mal gehts ja doch einfach… 😀
hi!
bitte, bitte!! hoffe, sie hilft dir auch.
nochmals lg
mm
hallo!
ich kenne sowas. ich hab dies bis jetzt mit einem kurzen telefonat mit dem betreibendenvertreter lösen können. teilweise hab ich einfach auf der ersten seite der drittschuldnererklärung das austrittsdatum bestätigt und gefaxt. wie so etwas zu stande kommen kann, weiß ich leider auch nicht, da wie du geschrieben hast, diese daten ja elektronisch abgefragt werden können…. teilweise wußte der betreibendenvertreter auch schon bescheid und hatte die exekution schon umgeändert – kein kommentar dazu… 🙂
lg
mm
hallo caro!
ich hatte auch schon so einen fall. richtig, bitte ins vergangene jahr gehen und neu berechnen -mittels aufrollung-, ebenfalls neuen L16 erstellen. der dn hat die möglichkeit seine arbeitnehmerveranlagung mittels einer wiederaufnahme nochmals berechnen zu lassen (einfach kurzes schreiben an das zuständige fa).
hoffe, ich konnte etwas behilflich sein,
lg
mm