Diesen konkreten Fall außer Acht gelassen. Ganz allgemein:
Werden Tätigkeiten aus Dienstverhältnissen berücksichtigt, die einen anderen KV zur Grundlage hatten?
Auszug aus dem Gewerbe-KV:
Als Verwendungsgruppenjahre gelten jene Zeiten, die ein Dienstnehmer in einer bestimmten Verwendungsgruppe bzw vor Wirksamkeitsbeginn dieses Kollektivvertrages mit der einer bestimmten Verwendungsgruppe entsprechenden Tätigkeit als Angestellter verbracht hat. Für die Anrechnung von Verwendungsgruppenjahren ist es ohne Bedeutung, ob diese bei einem oder verschiedenen Dienstgebern verbracht wurden.