da habe ich einen Artikel gefunden welcher sagt, dass: Zusammenfassung
Nur echte und keine freien Dienstnehmer dürfen eingestellt werden in Vorarlberg, Tirol, Kärnten, der Steiermark und Wien. Fraglich ist die Zulässigkeit in Salzburg. Möglich ist das freie Dienstverhältnis in Ober- und Niederösterreich. Selbstständige Tätigkeit ist beim Schilehrer (mit Ausnahme eines Schischulleiters) nach keinem Landesgesetz denkbar. Im Burgenland bestehen keine Vorschriften über den Schischulbetrieb.
was soll ich jetzt tun?
da gibt’s nur mehr die Anmeldung?