Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
7.10.2010 um 8:09 Uhr #17152
Hallo Roland!
Danke für die Info.
Das ist ja wirklich interessant. Wozu steht diese Regelung dann im KV?Naja, wir wissen ja alle, dass die Lohnverrechnung nicht einfach ist. 🙂
Danke nochmals für deine schnelle Antwort.
Liebe Grüße
Martina6.10.2010 um 14:25 Uhr #17150Hallo an alle!
Ich weiß, dieses Posting ist schon sehr alt, aber beim Durchstöbern bin ich auf diese Fragestellung gestoßen.
Ich rechne ebenfalls unter anderem den KV Güterbeförderung ab. Als ich die Lohnverrechnung vor einigen Jahren übernommen hatte, wurden die Überstunden ebenfalls wie oben angegeben abgerechnet – also die Zulagen in den ÜStd-Zuschlag nicht miteingerechnet.
Dann sind GPLA Prüfer ins Haus gekommen und die haben uns erklärt, dass wir das all die Jahre falsch abgerechnet hätten und wir somit für die ÜStd-Zuschläge die Zulagen nachzahlen müssten.
Hat uns einen Haufen Geld gekostet! 🙁
Nach erneuter Recherche bin ich noch immer der Meinung, dass die Prüfer das nicht verrechnen hätten dürfen.Liege ich mit meiner Meinung nun falsch?
Wie seht ihr das?Herzlichen Dank bereits im Voraus.
Liebe Grüße
Martina7.1.2010 um 7:13 Uhr #22210Guten Morgen Roland!
Du hast mir sehr geholfen. Vielen herzlichen Dank.
Liebe Grüße
Martina4.1.2010 um 8:55 Uhr #22213Hallo Roland!
Alles Gute im neuen Jahr!
Ach, ich hatte mich auf den falschen KV bezogen – ich meinte eigentlich den KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting.
Tut mir leid – hatte mir zuletzt die Diätenregelung im Handel angesehen und dann einfach darauf Bezug genommen.
Danke für deinen Hinweis.
Liebe Grüße
Martina7.7.2009 um 7:21 Uhr #21414Guten Morgen Roland!
Vielen herzlichen Dank für deine Antwort.
Hab im großen Ortner nachgesehen und da steht dezitiert drinnen, dass der Mitarbeiter Anspruch auf den Durchschnitt der bisher zurückgelegten Dienstzeit hat.Trotzdem danke noch mal.
Liebe Grüße
Martina19832.7.2009 um 14:28 Uhr #21351Hallo Roland!
Herzlichen Dank für die Info.
Ich hatte meinen WIFI Trainer des Arbeitsrechtkurses gefragt und er hat mir genau erklärt, wie ich es machen soll, worauf ich aufpassen soll und so weiter.Trotzdem aber vielen Dank für deine Rückmeldung.
Liebe Grüße
Martina19832.7.2009 um 14:27 Uhr #21412Hallo Roland!
Danke für deine Antwort.
Ich glaube, ich habe es leider noch immer nicht kapiert.
Unsere Arbeiter erhalten für U, KSt, Ft nach dem Ausfallsprinzip nicht mehr Stunden sondern einen höheren Stundensatz.
Muss ich dann in den ersten 3 Monaten den höheren Stundensatz nehmen, obwohl der MA noch keine 3 Monate im Betrieb ist? Also einen Durchschnitt von der bisher zurückgelegten Dienstzeit rechnen oder „nur“ den normalen Stundensatz hernehmen?Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt. 🙂
Tut mir leid, dass ich so dumm frage, aber mir kann niemand eine genaue Auskunft diesbezüglich geben und dieses Forum ist meine letzte Rettung.Herzlichen Dank bereits im Voraus.
Liebe Grüße
Martina2.7.2009 um 14:17 Uhr #21635Hallo Thomas!
Herzlichen Dank für deine Antwort.
Leider bin ich noch immer nicht ganz schlau daraus geworden.
Muss ich die Prämie auch nach dem Ausfallsprinzip berechnen, wenn ich sie monatlich in der gleichen Höhe auszahle? Ich meine, ich berücksichtige keinen Urlaub oder Krankenstand oder dergleichen.
Kann ich die halbjährliche Abrechnung nicht als Sonderzahlung auszahlen? Aber im Endeffekt ist doch jede einzelne Prämie, egal ob monatlich oder halbjährlich bezahlt, eine Prämie für eine gewisse Verkaufssumme.
Herzlichen Dank bereits im Voraus.
Liebe Grüße
Martina198326.1.2009 um 7:04 Uhr #21079Guten Morgen Martin!
Ich danke dir für deine Antwort. Du hast mir ein Problem geklärt, das mir bisher niemand genau erklären konnte. 🙂
Vielen herzlichen Dank und eine schöne Arbeitswoche
Martina -
AutorBeiträge