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wenn du kein gleitzeitkonto hast, und die ü-stunden den Monaten zuordnen kannst, – MUSST du aufrollen.
auszug aus den Lohnsteuerrichtlinien:19.8.4 Nachzahlungen (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988)
1105
Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist
die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu
berechnen.natürlich auch die durchschnitte neu berechnen.
12.11.2014 um 9:47 Uhr als Antwort auf: neue Pendlererklärung erst nach 30.Sept. 2014 abegeben #24773Ab Oktober musst du das neue PP berücksichtigen.
Rückwirkend aufrollen kannst Du.Wenn der Betrag monatlich zusteht und eine Aufrollung gemacht wird = 14,53 pro Monat frei
In einem Monat = 14,53 frei, Rest pflichtig als laufender Bezug LST+SV. Das ist wie bei den Überstunden.Wenn eine Vereinbarung besteht: 1 x pro Jahr erhält DN € 500,- Mankogeld, sehe ich Lst 67/1, und SV-Sonderzahlung. = Wie wiederkehrende Prämie.
ob € 14,53 einmalig heraus gerenchnet werden dürfen hängt vom Einzelfall ab.Generell darf Mankogeld nur dann frei gerechnet werden, wenn die Voraussetzung (Tätigkeit mit Handkassa) vorliegt.
1.) Für Privatfahrten vereinbaren wir monatlichen Beitrag in Höhe von € ?? (50,- oder 100,- oder was auch immer). – Ist sicher ok.
ok
1.a) Betragsanpassung lt. Benzinpreis halbjährlich (viertel-). – Geht das? –
Wenn 1. angepasst wird, sehe ich das als „Index“ = ok1.b) Betragserhöhung nach weiter Urlaubsreise: Aufgrund intensiverer Privatnutzung als ursprünglich ausgemacht/angenommen, erhöhen wir den monatlichen Beitrag auf € ??? – Ist doch sicher kein Problem?
schwierig zu administrieren2.) Pro KM (Privat-) vereinbaren wir einen Betrag von € 0,?? (wie viel auch immer). – Ist sicher ok, wird schon praktiziert.
ok2a.) Flexibler Betrag lt. Benzinpreisen (Durchschnitt aus Rechnungen des Monats). – Ginge das?
sehe ich nicht als steuerschonend. Verrechnung von Tankrechnungen kürzt nicht den Sachbezug3.) Wir verrechnen Ihnen monatlich 10 % (oder anderen Prozentsatz) der bezahlten Tankrechnungen als Vergütung für Privatfahrten weiter. – Ginge das auch?
Wie 2a. = kritischAm besten gefällt mir Pkt. 1 + 2
Vereinbarungspunkte in KFZ Vereinbarung:
Alle Kosten bei Privatfahrten im Ausland werden vom Dienstnehmer getragen. (Unfall, Diebstahl, Reparatur, Abschleppkosten…)
Das Kfz darf nur vom Dienstenehmer und Lebensgefährtin/ Mitgliedern des gemeinsamen Haushalts gelenkt werden die bereits seit mind. einem Jahr den Führerschein haben.
Keine „L“ SchulungsfahrtenWer vorher vereinbart, hat später keine Differenzen…
7.10.2014 um 7:46 Uhr als Antwort auf: Arbeitsvertrag-Ende mit Pensionsalter ist diskriminierend #24719Da frage ich mich, ob eine andere Textierung anerkannt wird und zum gleichen Ziel führt:
Z.B. Das Dienstverhältnis endet am 30.09.2034. Bis dahin kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist auch früher zu jedem 15. und Monatsletzten gelöst werden.In Deutschland sind viele (Entsende-) Verträge mit der Pensions-Beendigungsklausel vereinbart. Wenn unser OGH Urteil (was ich annehme) konform mit EU Recht ist, dann wird´s auch bei unserem nördlichen Nachbarland Beratungsbedarf geben…
eine Kündigung nach § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG nur wegen einem entgangenen Abfertigungssprung anzufechten ist nicht möglich, da ein anfechtbarer Grund vorhanden sein muss.
Siehe PV-Info 5/2014.Servus,
Du kannst ihm die Prämie (wie bei Karenz) jetzt auszahlen. Prüfe, wann es am besten für sein Jahressechstel ist.
Am einfachsten wäre: Ein Gehaltsakonto in Höhe von 50-70% und Auszahlung bei Rückkehr.
Oder Du rollst es zurück ins letzte Monat seiner aktiven Zeit.Aber:Laut Zuflussprinzip „sollte…“ es im Zuflussmonat versteuert werden. = Eigenes L16 und eine Menge Arbeit.
Sieht so aus, als ob der Dienstgeber 1988 nicht nach Vordienstzeiten gefragt hat.
Deshalb Anrechnung = höherer Urlaubsanspruch.Das ist eine freiwillige Lohnerhöhung.
Da musst Du mit den Entscheidungsträgern reden.Zu 2.
Das ein Dienstvertrag nicht alle Entgelte beinhaltet kommt öfters vor.
Fraglich: Kann der Sachbezug PKW wieder entzogen werden? Mit welcher Vorlauffrist?Im Zweifelsfall wendest Du Dich an den Fachverband bei der Wirtschaftskammer (oder Gewerkschaft).
Wer einen komplizierten KV schreibt, sollte ihn auch erklären können.Prüfe, ob alle Dienstnehmer die steuerfreie Zulagen erhalten, auch wirklich die Tätigkeit ausüben.
Z.B. keine Infektionszulage für Bürokraft.Unterschreiben MUSS man nie etwas.
Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen (unlauterer Wettbewerb) ist auch ohne Unterschrift Pflicht.Freiwillige Abfertigung ist eine Zahlung anläßlich der Beendigung des Dienstverhältnis.
Somit Eindeutig.Hallo,
SB Pkw und Pendlerpauschale schließen sich aus,
ein Jobticket sollte steuerfrei erlaubt sein. -
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