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Nur was SV pflichtig ist, ist auch IE pflichtig.
Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz:
Der IE beträgt 0,55 % der allgemeinen Beitragsgrundlage und der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen bis zur jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage. Er ist ausschließlich vom Dienstgeber zu tragen.
http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.680513Bei Unklarheiten bei der Auslegung vom Kollektivvertrag kannst Du die Ärztekammer (-> Fachverband Zahnärzte) fragen.
ohne den Kommentar zum Kollektivvertrag gelesen zu haben, sieht variante II zutreffender aus.
der 13 wochendurchschnitt könnte bei bezugsschwankungen auch andere Ergebnisse liefern.Bei über 400,- ist der Laptop kein geringwertiges Wirtschaftsgut und muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
zu 1.
Zahle die bisher erdiente Sonderzahlung. Wenn Du willst auch den Weihnachtsgeldanteil. – Dann ist die Dienstnehmerin nicht überzahlt.zu 2.
Korrekt. Sonderzahlung analog zu 100% und 50% Gehalt bei Krankenstand.Er kann sich „unbezahlten Urlaub“ erkaufen. Da muss er (unter einem Monat) die Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur SV dem Dienstgeber zahlen.
Oder er senkt die Arbeitsstunden und hat dadurch mehr Freizeit.gesetzliche Vorgabe kenne ich keine.
Aber: Wenn Du Mehrstunden mitnimmst, dann sind diese bei Austritt mit 50% Zuschlag zu zahlen. (AZG)Servus,
wenn ihm ein Auto zusteht, das Auto nur wegen Bildungskarenz zurück gegeben wurde, und es steht ihm wieder ein KFZ zu, würde ich den letzten Sachbezugswert in Abfertigung und UEL nehmen.
Wenn das Auto nur bis zu diesem Zeitpunkt zusteht, dann für weiteres Dienstverhältnis (z.B. Wechsel in den Innendienst) kein KFZ = Null Einrechnung.
Entscheidung laut „Anspruchsprinzip“.Wenn jemand NTCS testen möchte:
Es gibt ein Schulbuch mit einer (kleinen) BDM Version um € 18,50.http://www.trauner.at/Buchdetail/03115201
Praxishandbuch CRW mit BMD NTCS II/2 HAK/HAS inkl. CD-ROM
Neuer Lehrplan Erscheint Sommer 2015 A4, broschiert, 4-farbig ISBN 978-3-99033-393-8 SBNr. 170.785 Art. Nr. 03115201
Bildungstyp: FW, HAK, HAS, HLW EUR 18,50Was sagt der KV zu Reisezeit?
Bei 12telregelung wird nur die gesetzliche Abfertigung abgezogen. (auch Abfertigungszahlungen während der Vordienstjahre. – Falls zutreffend)
Falls Du den Austritt in den Jänner des Folgejahres verschieben kannst, ist die SV-Höchst höher und somit auch die 4-tel und 12-tel.Im Programm BMD würde die Lohnart so aussehen:
Dienstgeber bezahlt DG und DN Anteil.
Kein Brutto, DB, DZ Kommst (da kein Zufluss)
JahressechstelneutralBitte prüfe ob die Nicht-Zahlung den KV unterschreitet wegen LSDB-G.
Sonst macht eine Stundenreduzierung und es passt. Da nutzt Du auch das Jahressechstel aus.
Achtung: Gewerberechtlicher Geschäftsführer meist 20 Stunden Mindestwochenarbeitszeit.Kannst Du schon.
Mit dem manuell ausgefüllten Formular Pendlerpauschale vom Finanzministerium.
Ob der „Schulumweg“ als Grund anerkannt wird, – da bin ich skeptisch.
Auf jeden Fall nur über Arbeitnehmerveranlagung. Die Firma wird das Formular nicht anerkennen.Stell Dir vor:
Du fährst mit einem Schiff nach Amerika.
4 Wochen Reisezeit. Keine Ruhezeit.
Dort 5 Stunden Arbeit und wieder retour.Abrechnung:
Pro Woche die Normalarbeitszeit + Reisezeit für die Reise. Arbeitsruhe ausgeschlossen. (Außer Unterbrechung auf einer Insel 8) )
In Amerika tägliche Normalarbeitszeit plus/inklusive den 5 Stunden als Normal- oder Überstunden.
Rückreise wie Hinreise.Wenn die Normalarbeitszeit die Reisezeit betrifft (z.B. bis 18 Uhr) und danach gearbeitet wird, dann sehe ich Überstunden.
Wenn die Arbeit in der Normalarbeitszeit gemacht wird und vorher und nachher passiv gereist wird, sehe ich Normalarbeitsstunden. (plus Reisezeiten)
Hier kann der KV eine individuelle Entlohnung vorsehen.
In meinem Schiffsreisebeispiel könnten sonst 8 Normalstunden plus16 Reisestunden täglich entstehen! (check KV)
So ist ein Kostenvergleich zwischen einer Bahn- und Flugreise mit Einbindung der Reisezeiten unterschiedlich.„gehen tut alles“.
Problematisch wenn der Dienstnehmer nicht anfängt. Hier eine Rückzahlungsklausel einbauen. -
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