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liebe ingrid!
prüfer sind auch (meist) nur menschen die ihre arbeit machen.
die frage ist eher ob du etwas zu verbergen hast. in diesem fall lass den prüfer unbedeutendes finden, oder schütte ihn mit belegen zu.
(z.b. ein schuhkarton mit reisekostenabrechnungen)
meist werden noch die konten personalaufwand, sozialer aufwand, werkverträge angefordert
die rechnungen der firmenwagen mit dem sachbezug kontrolliert, kv-erhöhungen, reisekosten, fr-dn und werkverträge auf richtigkeit,
das dienstgeber jahreslohnkonto mit der summe der L16, kommst erklärung, lohnsteuerzahlungen abgestimmtviel glück
martinHallo Puschel!
egal was die arbeiterkammer (oder wirtschaftskammer) schreibt, prüfe immer selbst nach ob das plausibel ist.
bei beiden kammern habe ich schon widersprüchliche informationen bekommen.
z.b. am montag ist arbeitsrechtler A, am dienstag B. = zwei meinungen
besonders bei heiklen themen solltest du eine zweite meinung einholen.frohe ostern
martin
3 personalverrechner, jeder rechnet den gleichen dienstnehmer ab. ergebnis sind 4 verschiedene lohnzettel. 🙂
hallo puschel!
wenn die DN trotz aufforderung die stunden nicht geleistet hat – abziehen.
wenn einfach nicht genug arbeit da war und sie ist nicht da geblieben – auszahlen.für zukünftige dienstverträge den ausgleich der minusstunden in der kündigungszeit vereinbaren.
nur kann der dienstnehmer nicht gezwungen werden z.b. 100 minusstunden in einem monat kündigungsfrist nachzuholen.
weiters kann ein zufälliger krankenstand in der kündigungsfrist dem zeitausgleich (plus oder minus) zerstören.hallo herman!
wenn der selbstbehalt nur den schaden bei unfall betrifft, sehe ich eine kürzung beim laufenden sachbezug eher strittig.
in den lohnsteuerrichtlinien steht zwar …kostenersätze des dienstnehmers kürzen den sachbezug…
ob dies auch so ein steuerprüfer sieht???? der könnte argumentieren deine zahlung wäre schadenersatz.
um dies 100% abzuklären, würde ich noch eine kostenlose schriftliche anfrage bei deinem finanzamt machen. (90a ESTG)der selbstbehalt wäre auf jeden fall werbungskosten für dich. für den dienstgeber entstehen bei deinem monatlichen sachbezug pkw weiterhin die hohen lohnnebenkosten.
also im falle des unfalls: den selbstbehalt auf den monatlichen sachbezug anrechnen und nicht auf den unfall.
die regelung zum selbstbehalt sollte dies so enthalten.
für dich macht es bei der sozialversicherung den unterschied,
für deinen dienstgeber fallen alle lohnnebenkosten weg.
also dienstnehmer und dienstgeber profitieren beide.hallo kea,
mit einer überkollektivertraglichen gehaltserhöhung kann die nächste kv-erhöhung vorweggenommen werden.
ob dies wiederholend vereinbart werden kann,…`???hallo birgit,
ich sehe den abfertigungsanspruch mit ende des beschäftigungsverhältnis.
liebe birgit
es muß nicht unbedingt ein neues dienstverhältnis sein, aber:
wenn du da alte dienstverhältnis weiter führt, könnte es zu problemen bei deiner urlaubsberechnung kommen,
das geringfügige dienstverhältnis könnte als elternteilzeit gedeutet werden,
anrechnung der zeit für arbeitszeit abhängige ansprüchehallo heman!
den wagen kannst du zurück geben. dann fällt der steuerbare sachbezug weg und es bleibt netto mehr über.
den entfallenen sachbezug in eine gehaltsumwandlung zu ändern, ist m.E. nicht möglich. hier fehlt es an einer entsprechenden vereinbarung.
der punkt 5. ist dienstgeberfreundlich gehalten.anmerkung, kostenersätze des dienstnehmers kürzen den sachbezug. also wenn du für selbstbehalt versicherung o.ä. aufkommen mußt, dann kürzt dies den sachbezug.
hallo alex
ist dein hotelparkplatz in einer parkraumbewirtschafteten zone„?
nur dann würde ich einen sachbezug ansetzen.trinkgeldpauschale kann auch, wenn sie glaubhaft gemacht werden kann, mit einem selbst gewählten betrag angesetzt werden.
hier sollte ein realistischer betrag angesetzt werden.Hallo Jack!
Lohnsteuerrichtlinie 171
(4) Bei Gebrauchtfahrzeugen ist für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis im Zeitpunkt
der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges maßgebend. Sonderausstattungen bleiben dabei
unberücksichtigt. An Stelle dieses Betrages können die nachgewiesenen tatsächlichen
Anschaffungskosten (einschließlich allfälliger Sonderausstattungen und Rabatte) im Sinne
des Abs. 1 des ersten Erwerbes des Kraftfahrzeuges zugrunde gelegt werden.Deine Zuzahlung hat, wie ein Rabatt, den damaligen Kaufpreis gekürzt. – Deshalb gekürzter Sachbezug.
lg
martinliebe andrea!
ein zweites dienstverhältnis ist möglich. ähnliche situation wie bei karenz. dieses ist dann mv-pflichtig nach dem ersten freien monat.
im dienstvertrag sollte klargestellt werden, das es sich hier um ein dv neben dem ersten karenzierten dv handelt.
sonst könntest du später einmal probleme bei der zusammenrechnung bei abrechnungsrelevanten zeiten haben.schönes wochende
martin
liebe corinna!
gerne geschehen. um die uhrzeit gibt´s ja sonst nichts zu tun. 😉
lg
martinHallo Sabine!
danke, für den beitrag.
nur wie siehst du es: besteht der grundanspruch (inlandssatz) auch für auslandsreisen?
ergänzend – oder ersetzend?schönes wochenende
martin
Hallo Jack!
Völlig richtig:
der neupreis für den dienstgeber war damals schon um deinen eigenanteil reduziert.
deshalb würde ich den sachbezug jetzt auch vom niedrigeren wert ansetzen.der damalige kostenzuschuß sollte aber noch beim kaufvertrag etc. dokumentiert sein, damit deine kollegin jetzt in den genuß des niedrigeren sachbezug kommt.
Liebe Corinna!
Je nachdem ob du die auslandstagsätze nach kalendertag oder 24 stunden regelung abrechnest, ergeben sich andere beträge.
z.b. nach 24 stunden regel und 1/3 Anspruch bei 5,8 und 12-24 Stunden
je nach kollektivvertrag und vereinbarung kann der anspruch auch anders geregelt sein.d.h. 8 stunden österreich
51 stunden deutschlanddas sind 2 x 24 stunden D € 70,60
und 11 stunden ö á 2,20kann auch sein:
27/12tel von 35,30 D
und 8x 2,20 in Ö -
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