Martin

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  • als Antwort auf: SOS 1. GPLA Prüfung #21261
    Martin
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      liebe ingrid!

      prüfer sind auch (meist) nur menschen die ihre arbeit machen.
      die frage ist eher ob du etwas zu verbergen hast. in diesem fall lass den prüfer unbedeutendes finden, oder schütte ihn mit belegen zu.
      (z.b. ein schuhkarton mit reisekostenabrechnungen)
      meist werden noch die konten personalaufwand, sozialer aufwand, werkverträge angefordert
      die rechnungen der firmenwagen mit dem sachbezug kontrolliert, kv-erhöhungen, reisekosten, fr-dn und werkverträge auf richtigkeit,
      das dienstgeber jahreslohnkonto mit der summe der L16, kommst erklärung, lohnsteuerzahlungen abgestimmt

      viel glück
      martin

      als Antwort auf: Zeitausgleich-Minus #21377
      Martin
      Teilnehmer

        Hallo Puschel!

        egal was die arbeiterkammer (oder wirtschaftskammer) schreibt, prüfe immer selbst nach ob das plausibel ist.
        bei beiden kammern habe ich schon widersprüchliche informationen bekommen.
        z.b. am montag ist arbeitsrechtler A, am dienstag B. = zwei meinungen
        besonders bei heiklen themen solltest du eine zweite meinung einholen.

        frohe ostern

        martin

        3 personalverrechner, jeder rechnet den gleichen dienstnehmer ab. ergebnis sind 4 verschiedene lohnzettel. 🙂

        als Antwort auf: Zeitausgleich-Minus #21375
        Martin
        Teilnehmer

          hallo puschel!

          wenn die DN trotz aufforderung die stunden nicht geleistet hat – abziehen.
          wenn einfach nicht genug arbeit da war und sie ist nicht da geblieben – auszahlen.

          für zukünftige dienstverträge den ausgleich der minusstunden in der kündigungszeit vereinbaren.
          nur kann der dienstnehmer nicht gezwungen werden z.b. 100 minusstunden in einem monat kündigungsfrist nachzuholen.
          weiters kann ein zufälliger krankenstand in der kündigungsfrist dem zeitausgleich (plus oder minus) zerstören.

          als Antwort auf: Dienstwagen freiwillig zurückgeben #20339
          Martin
          Teilnehmer

            hallo herman!

            wenn der selbstbehalt nur den schaden bei unfall betrifft, sehe ich eine kürzung beim laufenden sachbezug eher strittig.
            in den lohnsteuerrichtlinien steht zwar …kostenersätze des dienstnehmers kürzen den sachbezug…
            ob dies auch so ein steuerprüfer sieht???? der könnte argumentieren deine zahlung wäre schadenersatz.
            um dies 100% abzuklären, würde ich noch eine kostenlose schriftliche anfrage bei deinem finanzamt machen. (90a ESTG)

            der selbstbehalt wäre auf jeden fall werbungskosten für dich. für den dienstgeber entstehen bei deinem monatlichen sachbezug pkw weiterhin die hohen lohnnebenkosten.
            also im falle des unfalls: den selbstbehalt auf den monatlichen sachbezug anrechnen und nicht auf den unfall.
            die regelung zum selbstbehalt sollte dies so enthalten.
            für dich macht es bei der sozialversicherung den unterschied,
            für deinen dienstgeber fallen alle lohnnebenkosten weg.
            also dienstnehmer und dienstgeber profitieren beide.

            als Antwort auf: Jährliche Erhöhung KV+überKV – Zeitpunkt verschieben #21202
            Martin
            Teilnehmer

              hallo kea,

              mit einer überkollektivertraglichen gehaltserhöhung kann die nächste kv-erhöhung vorweggenommen werden.
              ob dies wiederholend vereinbart werden kann,…`???

              als Antwort auf: Abfertigung – Wann erfolgt Abrechnung #21345
              Martin
              Teilnehmer

                hallo birgit,

                ich sehe den abfertigungsanspruch mit ende des beschäftigungsverhältnis.

                als Antwort auf: geringfügiges DV während Karenz #21366
                Martin
                Teilnehmer

                  liebe birgit

                  es muß nicht unbedingt ein neues dienstverhältnis sein, aber:

                  wenn du da alte dienstverhältnis weiter führt, könnte es zu problemen bei deiner urlaubsberechnung kommen,
                  das geringfügige dienstverhältnis könnte als elternteilzeit gedeutet werden,
                  anrechnung der zeit für arbeitszeit abhängige ansprüche

                  als Antwort auf: Dienstwagen freiwillig zurückgeben #20341
                  Martin
                  Teilnehmer

                    hallo heman!

                    den wagen kannst du zurück geben. dann fällt der steuerbare sachbezug weg und es bleibt netto mehr über.
                    den entfallenen sachbezug in eine gehaltsumwandlung zu ändern, ist m.E. nicht möglich. hier fehlt es an einer entsprechenden vereinbarung.
                    der punkt 5. ist dienstgeberfreundlich gehalten.

                    anmerkung, kostenersätze des dienstnehmers kürzen den sachbezug. also wenn du für selbstbehalt versicherung o.ä. aufkommen mußt, dann kürzt dies den sachbezug.

                    als Antwort auf: Parkplatz und Trinkgeldpauschale #21333
                    Martin
                    Teilnehmer

                      hallo alex

                      ist dein hotelparkplatz in einer parkraumbewirtschafteten zone„?
                      nur dann würde ich einen sachbezug ansetzen.

                      trinkgeldpauschale kann auch, wenn sie glaubhaft gemacht werden kann, mit einem selbst gewählten betrag angesetzt werden.
                      hier sollte ein realistischer betrag angesetzt werden.

                      als Antwort auf: Sachbezug bei Autoübernahme im selben Konzern #21297
                      Martin
                      Teilnehmer

                        Hallo Jack!

                        Lohnsteuerrichtlinie 171

                        (4) Bei Gebrauchtfahrzeugen ist für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis im Zeitpunkt
                        der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges maßgebend. Sonderausstattungen bleiben dabei
                        unberücksichtigt. An Stelle dieses Betrages können die nachgewiesenen tatsächlichen
                        Anschaffungskosten (einschließlich allfälliger Sonderausstattungen und Rabatte) im Sinne
                        des Abs. 1 des ersten Erwerbes des Kraftfahrzeuges zugrunde gelegt werden.

                        Deine Zuzahlung hat, wie ein Rabatt, den damaligen Kaufpreis gekürzt. – Deshalb gekürzter Sachbezug.

                        lg
                        martin

                        als Antwort auf: Wiedereinstellungszusagen #21325
                        Martin
                        Teilnehmer

                          liebe andrea!

                          ein zweites dienstverhältnis ist möglich. ähnliche situation wie bei karenz. dieses ist dann mv-pflichtig nach dem ersten freien monat.
                          im dienstvertrag sollte klargestellt werden, das es sich hier um ein dv neben dem ersten karenzierten dv handelt.
                          sonst könntest du später einmal probleme bei der zusammenrechnung bei abrechnungsrelevanten zeiten haben.

                          schönes wochende

                          martin

                          als Antwort auf: Auslandsdienstreise-deutschland #21289
                          Martin
                          Teilnehmer

                            liebe corinna!

                            gerne geschehen. um die uhrzeit gibt´s ja sonst nichts zu tun. 😉

                            lg
                            martin

                            als Antwort auf: Auslandsdienstreisen KV-Handel Tagsatz €26,40? #21318
                            Martin
                            Teilnehmer

                              Hallo Sabine!

                              danke, für den beitrag.
                              nur wie siehst du es: besteht der grundanspruch (inlandssatz) auch für auslandsreisen?
                              ergänzend – oder ersetzend?

                              schönes wochenende

                              martin

                              als Antwort auf: Sachbezug bei Autoübernahme im selben Konzern #21298
                              Martin
                              Teilnehmer

                                Hallo Jack!

                                Völlig richtig:
                                der neupreis für den dienstgeber war damals schon um deinen eigenanteil reduziert.
                                deshalb würde ich den sachbezug jetzt auch vom niedrigeren wert ansetzen.

                                der damalige kostenzuschuß sollte aber noch beim kaufvertrag etc. dokumentiert sein, damit deine kollegin jetzt in den genuß des niedrigeren sachbezug kommt.

                                als Antwort auf: Auslandsdienstreise-deutschland #21288
                                Martin
                                Teilnehmer

                                  Liebe Corinna!

                                  Je nachdem ob du die auslandstagsätze nach kalendertag oder 24 stunden regelung abrechnest, ergeben sich andere beträge.
                                  z.b. nach 24 stunden regel und 1/3 Anspruch bei 5,8 und 12-24 Stunden
                                  je nach kollektivvertrag und vereinbarung kann der anspruch auch anders geregelt sein.

                                  d.h. 8 stunden österreich
                                  51 stunden deutschland

                                  das sind 2 x 24 stunden D € 70,60
                                  und 11 stunden ö á 2,20

                                  kann auch sein:
                                  27/12tel von 35,30 D
                                  und 8x 2,20 in Ö

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