Marion

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  • als Antwort auf: Einberufung Bundesheer während der Behaltefrist #20209

    Hallo,

    gern geschehen, allerdings ist mir Regelung bekannt, in der man einen Lehrling einen Monat nach dem Präsenzdienst behalten muß!
    Die Behaltefrist des Lehrlings wird durch den Präsenzdienst unterbrochen und läuft nach Rückkehr vom Präsenzdienst ganz normal weiter.

    lg

    als Antwort auf: Einberufung Bundesheer während der Behaltefrist #20207

    Du mußt in Summe auf die 3 Monate Behaltefrist kommen, d.h. wenn der Lehrling vom Präsenzdienst zurückkommt, zählst du die noch verbleibenden Tage der Behaltefrist dazu.

    lg
    Marion

    als Antwort auf: Eintägige Auslandsdienstreise/-montage #20059
    lydia54 wrote:
    Hallo!

    Wir arbeiten mit dem Arbeiter-KV für die Eisen- und Metallerzeugende und -verarbeitende Industrie der uns bei Auslandsdienstreisen und -montagen das Taggeld in Drittel vorschreibt(Abrechnung nach Kalendertagen) Ein Mitarbeiter hat einen Monatagebeginn am 19.2.2008 um 4:50. Grenzübertritt nach Kroatien 7:25. Rückkehr: 18:00. Montageende 21:00. Welches Taggeld steht im nun zu? 2/3 für’s Ausland und 1/3 für’s Inland, da die Reise ja über 12 h dauert oder 2/3 für’s Ausland und kein Inlandsteil, weil lt. KV ein ganzes Taggeld nur bezahlt wird, wenn er auch nächtigt!?

    Herzlichen Dank für eine Info im Voraus!

    Lg Petra

    Hallo Petra,

    du hast deine Frage bereits selbst beantwortet. Da laut KV ein ganzes Taggeld nur bezahlt werden darf, wenn er auch nächtigt, kann in deinem beschriebenen Fall nur 2/3 an Taggeld ausbezahlt werden.

    lg
    Marion

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