Hallo Martin!
Danke!!!
Leider werden sehr selten Deinstverträge schriftlich abgeschlossen, sondern meistens nur mündlich
Die Nettovereinbarung gilt für 6 Tage/48 Std.
Das größte Problem ist, daß ich fast nie Stundenaufzeichnungen bekomme
Kann ich dann trotzdem die 6 Üst pro woche abrechnen?
Ich freue mich, wenn ich noch eine Antwort bekommen könnte.
Danke!
Maria