MAKO

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  • #24733

    Lieber Herr Mag. Kraft,

    ich danke Ihnen für die Hilfestellung.

    LG

    #24545

    Hi,

    meiner Meinung nach geht eine frühere Auflösung nur dann, wenn zwischen Dn/Dg eine frühere Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde. Ohne ausdrücklicher Vereinbarung ➡ NEIN

    Lg, Manu

    #24510

    Hi,

    ich würde es auch am ehesten als Einmalprämie rechnen.

    LG, Manu

    #24532

    Hi,


    @Chris
    : Bitte beachte, dass ich das Lohnkonto – eventuell weitere für die Berechnung relevante Daten – von den DN nicht genau kenne, der ausgerechnete Wert basiert allein auf den Daten die Du angegeben hast und einigen von mir angenommenen Voraussetzungen (Beitragsgruppe etc.).

    LG, Manu

    #24531

    Hi,

    falls ich in der Eile nichts übersehen hab, müsste ~ 4535,78 der Endnettobetrag sein.

    LG, Manu

    #24529

    Hi,

    das J/6 sind ja zwei durchschnittliche Monatsezüge. Lt. den vorhandenen Angaben wäre das dann €7000, abzüglich der im Jahr bereits erhaltenen SZ (Urlaubsgeld, Einmalprämie), bleibt ein noch offenes J/6 von € 2400 <-- 6%. Der Rest ist Überhang und wird mit dem lfd. normal nach Tarif versteuert. Die SZ-SV muss demnach (weil Überhang vorhanden) auch noch gesplittet werden. Ich hoffe, dass ich helfen konnte. LG, Manu

    #24541

    Hi,

    ja kann man ausbezahlen, aber nicht nach § 26 steuerfrei rechnen.

    lg

    M.

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