Lieber Herr Mag. Kraft,
ich danke Ihnen für die Hilfestellung.
LG
Hi,
meiner Meinung nach geht eine frühere Auflösung nur dann, wenn zwischen Dn/Dg eine frühere Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde. Ohne ausdrücklicher Vereinbarung ➡ NEIN
Lg, Manu
Hi,
ich würde es auch am ehesten als Einmalprämie rechnen.
LG, Manu
Hi,
@Chris: Bitte beachte, dass ich das Lohnkonto – eventuell weitere für die Berechnung relevante Daten – von den DN nicht genau kenne, der ausgerechnete Wert basiert allein auf den Daten die Du angegeben hast und einigen von mir angenommenen Voraussetzungen (Beitragsgruppe etc.).
LG, Manu
Hi,
falls ich in der Eile nichts übersehen hab, müsste ~ 4535,78 der Endnettobetrag sein.
LG, Manu
Hi,
das J/6 sind ja zwei durchschnittliche Monatsezüge. Lt. den vorhandenen Angaben wäre das dann €7000, abzüglich der im Jahr bereits erhaltenen SZ (Urlaubsgeld, Einmalprämie), bleibt ein noch offenes J/6 von € 2400 <-- 6%. Der Rest ist Überhang und wird mit dem lfd. normal nach Tarif versteuert. Die SZ-SV muss demnach (weil Überhang vorhanden) auch noch gesplittet werden. Ich hoffe, dass ich helfen konnte. LG, Manu
Hi,
ja kann man ausbezahlen, aber nicht nach § 26 steuerfrei rechnen.
lg
M.