Ein DG geltet alle anfallenden ÜStd./Sonntagszuschläge/Feiertagszuschläge als Zeitausgleich ab, bei manchen DN sind die ÜStd./Sonntagstunden regelmäßig.
Könnte es zu einem Problem seitens einer Beitragsprüfung kommen, da regelmäßig anfallende ÜStd. in die Sonderzahlung mit einberechnet werden müssten. (diese aber als Zeitausgleich abgegolten wurden)
LG Sabine