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  • als Antwort auf: Bildungskarenz und Abfertigung #22651

    Hab mir gerade die von Dir zitierten Bestimmungen des AVRAG, MSchG und § 67 EStG angeschaut – ich glaube, Du hast es genau auf den Punkt gebraucht. Genau das werden sie meinen. Ich sehe es aber so, dass es hier um die Bezüge geht, die man vom Arbeitgeber erhält (und infolgedessen um die Abfertigung alt und nicht neu). Die Abfertigung neu ist zwar auch irgendwo in § 67 EStG erwähnt, aber irgendwie erscheint mir das systemwidrig, dass die auch damit gemeint sein soll.

    Vielen Dank nochmal, darauf wär ich ohne Deine Hilfe nicht gekommen.

    als Antwort auf: Bildungskarenz und Abfertigung #22650

    Vielen Dank für Deine Antwort!

    Habe inzwischen auch im Ministerium nachgefragt, die haben mir das ebenfalls bestätigt (nur mit der Maßgabe, dass nicht der FLAF die Beiträge zahlt, sondern im Fall der Bildungskarenz die Gebarung Arbeitsmarktpolitik).

    Ich habe jetzt einen eingeschriebenen Brief an die MVK geschickt und werde mal sehen, was sie antworten. Da können sie mich nicht so einfach abwimmeln wie am Telefon.

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