Servus,
ich würde gerne dieses Thema nochmals aufgreifen.
Bei uns in der Firma wird diese Sachbezugsminderung durch öffentl. Verkehrsmittel nicht angewendet bzw. wird
als „nicht möglich“ abgestempelt, weil unsere MA alle die Pendlerpauschale beziehen….
Soweit ich in diesem Forum nachlesen durfte, hat die Pendlerpauschale keinen Einfluss auf die Sachbezugsminderung
und wir die Minderung des Sachbezuges (SV-Anteil) durchführen sollten/müssten.
Gibt es hierbei auch eine SV-Höchstbemessung, welche die Berücksichtigung des SV-Freibetrages obsolet macht?
Danke Voraus für Ihre Hilfe!
Gruß
Wolfgang