Hallo Martin,
danke für deine Sichtweise, klingt logisch!
Bleibt für mich noch eine Frage offen:
Sollten die betroffenen Mitarbeiter(innen) im Rahmen der Informationspflicht gem. § 3a AVRAG im Vorhinein speziell auf diesen Umstand hingewiesen werden (soziale Folgen,..) ?
Gruss
Hubert