Kerkyra

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  • als Antwort auf: Keine KV-Zugehörigkeit #18181

    Danke für die Antwort.

    V+V bedeutet Vermietung und Verpachtung von Fremdenzimmern.

    Im DV wurde kein KV vereinbart. Somit gilt für Arbeiter ja lt. Arbeitsrecht 14 Tage KV, die nur durch den KV gekürzt werden kann.

    Die Kündigungsfrist ist wegen der UEL relevant.

    Hab ich irgendwas vergessen?? : 🙁

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