Hallo Roland, vielen Dank für Deine Ausführungen, sie haben mir sehr geholfen.
Da diese Mitarbeiter tatsächlich keinerlei Innendienstarbeiten verrichten, sondern nur an einem Meeting teilnehmen, bei dem ihre Aussendienstagenden Thema sind UND dieses Meeting auch außerhalb des Firmensitzes stattfinden könnte, ohne seinen Zweck zu ändern, kann man wohl von Dienstfahrten bzw. -reisen ausgehen.
In diesen Positionen gibt es auch keine Personalleitungsagenden, die meiner letzten Information nach als Innendiensttätigkeit zu werten sein könnte.
Danke nochmals und beste Grüsse, Karin
Hallo Roland,
ja, die Garage ist ebenfalls in der Gebührenzone, unser Steuerberater ist jedoch der Ansicht, dass der Kostenersatz der Kurzparkgebühren steuerpflichtig ist und der Sachbezug f. Parkraumbewirtschaftete Zonen nicht angewendet werden darf, da die Parkplätze nicht dem Unternehmen gehören bzw. nicht vom Unternehmen angemietet worden sind ……
Wir würden natürlich der Anwendung des Sachbezugs von 14,53 EUR p.m. den Vorzug geben, da es gerechter wäre, alle MA gleich zu behandeln (egal ob Firmenparkplatz in der Garage oder Kurzparkzone in derselben Garage) und nebenbei f.diese MA steuerlich wesentlich günstiger ……..
Hallo Roland,
Ich habe mittlerweile noch eine weitere Fachauskunft erhalten, die jedoch auf die Kalendertagsmethode verweist, die möchte ich hiemit der Vollständigkeit halber zur Verfügung stellen:
Auszug:
Aufgrund der Jahresbetrachtung (bestätigt durch das UFS Urteil UFS Innsbruck 29. 9. 2008, RV/0302-I/08) ist es ständige Prüfungspraxis, dass im angefragten Sachverhalt der Schwellenwert kalendertagsweise ermittelt wird. Dabei ergibt sich der von Ihnen berechnete Wert von 1.183 km.
LG
leider habe ich meinen Tipp-Fehler erst jetzt bemerkt:
ich meinte natürlich 1500 km für 3 Monate vs. 1183 km nach Kalendertagen