Hallo,
ich bräuchte BITTE dringend Hilfe!!! Habe seit kurzem einige Teile der Gehaltsabrechnung übernommen und heute zum ersten mal eine Unterhaltsexekution (BH-Jugendwohlfahrt) für eine Mitarbeiterin bekommen. „Normale Exekutionen“ sind mir klar, wie diese zu berechnen sind, nur hier blicke ich nicht ganz durch. In der Exekution ist angeführt die Kapitalforderung und ab dem nächsten Monat der laufende Unterhalt. 😥
Mitarbeiterin hat keine Kinder, keine anderen Exekutionen.
Muss ich auch wenn in diesem Monat keine Sonderzahlung bezahlt wird, diese berücksichtigen? Ist die Tabelle 1am oder die 2am zu vewenden? Habe gelesen, dass in so einem Fall der Dienstnehmerin nur 75% vom unpfändbaren Freibetrag verbleiben, ist das richtig?
Lg Katrinchen00