Karlo hat geschrieben:
> Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde der Lohnaufwand für die vergangenen
> Jahre um 50 % gekürzt.
> Jetzt muss ein berichtigter Lohnzettel abgegeben werden.
> Wie sollte dieser ausschauen?
> Müssen nur die Bruttobezüge ausgebessert werden, wie schaut es mit der SV
> und LSt aus.
> Diese wurden bereits bezahlt und abgeführt.
> Muss ich beim Jahreslohnzettel jetzt die verminderten Bruttobeträge mit der
> alten SV und LSt angeben?