Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
28.10.2008 um 9:12 Uhr #20787
sind sie ja auch nicht . Die Prüpferin will aber das ich sie in die Lohnverrechnung gebe. Sie haben nur Kilometergelder erhalten sonst nichts.
Ich bräuchte irgendwo einen Gesetzestext wo es steht das ich nur meinen eigenen Dienstnehmern ein Kilometergeld auszahlen kann. Gibt es soetwas??
Ich habe leider nichts gefunden.
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.1.10.2007 um 12:39 Uhr #19492Hallo
Also in den Firmen wo ich bis jetzt gearbeitet habe war es so.
Wurde es angeordnet war es Dienstzeit ansonsten mussten Urlaubstage / Gleitzeit genommen werden . Die die nicht mitkamen mussten arbeiten .
lg14.8.2007 um 15:58 Uhr #19336Hallo
Danke für die Antwort.
Aber mit welcher SV Kategorier läuft dann das Dienstverhältnis ?
Gibt es Irgendeinen Vorteil aus einem der beiden Möglichkeiten? Der DN ist es egal genausó wie dem Dienstnehmer.
Abfertigung muß man nicht abrechnen? schlieslich ist die Abfertigung dazu da sich das Leben nachd er Arbeit zu versüßen 🙂
lg26.7.2007 um 9:25 Uhr #19283Hallo
Mir wurde damals gesagt alles was vom Ams kommt wird nicht mitgerechnet und soll ich von Anfang an raus nehmen . Das tat ich auch und die GKKhat sich bis jetzt noch nicht beschwert26.7.2007 um 7:52 Uhr #19280Hallo
Mir wurde gesagt und das habe ich gottseidank schriftlich das ich Rückverrechnen soll aber nicht die Bezüge vom AMS .Bei der Altersteilzeit werden die Bezüge vom AMS NICHT rückverrechnet also muß man die tatsächlichen Bezüge ( ohne Lohnausgleich , Altersteilzeitgeld und Höherversicherung) kürzen
Das heist wenn du es immer aufgeschlüsselt hast dann ist es kein großes Problem denke ich fragen einmal bei deiner Softwarefirma nach ob sie das schnell können.
lg18.6.2007 um 12:47 Uhr #19208Hallo
Da stimme ich Roland zu , das es Mutterschutzgesetz zu beachten ist denn auch Arbeitslose Frauen dürfen in der Zeit weder in einen Kurs gehen noch weitervermittelt werden . Das Mutterschutzgesetz ist meines erachtens auf alle anzuwenden.lg
Braun
30.5.2007 um 11:03 Uhr #19161Hallo
Habe auch einen Klienten der macht das .
Für Ihn habe ich folgendes herausgefundenlaut https://www.handyparken.at/onemobil/jsp/PaymentEnterprise.jsp
HANDY Parken geht auch auf Firmenrechnung
Firmen, die Ihren Mitarbeitern Parkscheine bezahlen, mussten bisher aufwändige Administrationsprozesse betreiben, um z.B. Parkscheine zu beschaffen und zu verteilen. Doch mit business paybox können auch Firmenkunden ganz einfach HANDY Parken.Denn mit business paybox von A1 erhalten Firmen für ihre Ausgaben eine Rechnung im Sinne des UStG. Sammelrechnungen bzw. elektronische Übermittlung erleichtern die Verbuchung. Damit entfällt für Mitarbeiter und Verwaltung sehr viel Aufwand bei mehr Nutzen und einfacherer Anwendung.
Doch business paybox kann noch viel mehr! Infos zu HANDY Parken mit business paybox unter 0800/664 600Das dadurch eine Rechnung erstellt wird ist es meiner ansicht nach gültig
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
lg
4.4.2007 um 16:14 Uhr #18988Hallo
Also ich habe einmal gelernt das man den Mehrkonsum nur dann zurückerstatten muß wenn man verschuldet Entlassen oder beim unberechtigtem vorzeitigen Austritt .
Sonst ist der Mehrkonsum grundsätzlich nicht rückzuerstatten .
Wie das bei Lehrlingen bzw in deinem Fall ist weis ich leider nichtlg
31.3.2007 um 21:12 Uhr #18958Hallo
Danke für die Antwort
Also ich weis es nur von Roten Kreuz da sind 2 Dienste im Monat Mindeststandarts ( wird aber nicht geahntet ) . Da ist es egal ob man eine Fortbildung macht oder einen Dienst egal welchen .
Geld gibt es keines . Es ist auch keine Aufwandsentschädigung im richtigen Sinn es ist ein fahrscheingeld das wars ( Also 3 Euro pro Dienst) .
Ich bin auch beim Roten Kreuz deswegen weis ich es 😆
Da die Dienste frei einzuteilen sind macht man die nicht in der Arbeitszeit sonder in der Freizeit also leistet man seine volle Arbeitkraft.
Leider kann mir die AK auch nicht weiterhelfen.
lg
Braun29.3.2007 um 8:51 Uhr #18971Hallo
Danke für die vielen Antworten,
Das Problem ist das die U nur Quartalsmäßig berechnet wird derzeit muß unser Klient wegen sage und schreibe 6 Euro auf die bank und zahlt 3 Euro dazu wegen Erlagscheingebühr ( geht bei dem leider net anders) das ist doch ein witz!29.3.2007 um 8:49 Uhr #18956Hallo
Freiwillige Tätigkeiten wie Freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz , also Tätigkeiten die unbezahlt sind in der Freizeit stattfinden und keine Auswirkungen haben auf die offizielle Tätigkeit.
Was jemand in der freizeit macht geht doch den Chef nichts an egal was oder? -
AutorBeiträge