Liebe Claudia,
falls der KV für Handelsangestellte Anwendung finden sollte (aus der Schilderung kann ich aber nicht mit Sicherheit ableiten, ob dies zutrifft), wäre die Aussage der „Chefs“ mit Sicherheit unzutreffend.
Laut KV-Handelsangestellte gilt nämlich bei Dienstreisen grundsätzlich ein Taggeld von Euro 26,40 pro Kalendertag (bzw 1/12 davon für jede angefangene Stunde). Dieses wird durch ein vom Arbeitgeber bezahltes Essen (außer Frühstück!!!) um jeweils Euro 13,20 gekürzt.
Mit anderen Worten: Wenn der Arbeitgeber (abgesehen vom Frühstück) keine Kosten für die Verpflegung trägt, hat man als Handelsangestellter bei über 3-stündigen Dienstreisen grundsätzlich einen kollektivvertraglichen Anspruch auf Taggeld (Euro 26,40 pro Kalendertag bzw 1/12 davon für jede angefangene Stunde).
Die Begründung der „Chefs“, Diäten seien erst bei einem „fixen Arbeitsverhältnis“ vorgesehen (gemeint ist offenbar, nach Ablauf der – in vielen Dienstverträgen vorgesehehen 3-monatigen Befristung zwecks Erprobung), ist – zumindest im Geltungsbereich des KV-Handelsangestellte – blanker Unsinn.
Taktisch gesehen ist natürlich immer die Frage, was einem wichtiger ist: Die Phase der „Erprobungsfrist“ (Befristung) erfolgreich zu überstehen und dafür manche Ansprüche zu „opfern“, oder ob man alle arbeitsrechtlichen Ansprüche ohne Einschränkungen einfordert. In letzterem Falle wird man sich üblicherweise bei den „Chefs“ eher unbeliebt machen und riskiert damit natürlich, nach Ablauf der „Erprobungsfrist“ nicht ins unbefristete DV übernommen zu werden.
Schöne Grüße,
Julia
Hallo Peter,
ich würde mal sagen, das „Entgeltende“ ist damit zu erklären, dass Krankenentgeltzahlungen von unter 50% der vollen Bezüge (sofern sie ab dem 4. Krankenstandstag neben dem Krankengeld der GKK anfallen) sozialversicherungsfrei sind (das ergibt sich aus § 49 Abs 3 ASVG). Dh diese Bezüge zählen sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Entgelt, somit ist keine Beitragspflicht gegeben und die entsprechenden Tage gelten auch nicht als SV-Tage. Daher ist abzumelden wegen Ende Entgelt.
Schöne Grüße,
Julia
Hallo,
ich habe selbst in der Kanzlei mit den unterschiedlichsten Branchen zu tun. Von einem KV für Trabrennvereine habe ich aber noch nie was gehört.
Ich wende mich in solchen Sachen meist an die zuständige Fachabteilung der Wirtschaftskammer. Im konkreten Fall würde ich es bei der Bundessparte für Tourismus-Freizeit der WK Österreich versuchen. Der Link zur Internetseite mit weiteren Infos:
http://portal.wko.at/wk/startseite_dst.wk?AngID=1&DstID=252#
Viel Glück und liebe Grüße,
Julia