Hallo Roland,
vielen Dank für diese ausführliche Antwort.
Mit besten Grüssen,
Johann
Hallo Roland,
sein Dienstort wurde vorübergehend befristet bis Ende Februar 2010 nach Deutschland verlegt. Er legt keine Reisekostenabrechnung, sondern erhält nur ein Kilometerpauschale gemäß betrieblicher Regelung.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüsse
Johann
Hallo Roland,
also, der Dienstort in Deutschland ist vertraglich für genau 6 Monate festgelegt. Nach 6 Monaten wird entschieden, ob der DN auch seinen Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegen wird oder ob er an den österreichischen Dienstort zurückkehren wird. Der Standort in Deutschland ist ebenfalls eine steuerliche Betriebsstätte.
Vielen Dank und beste Grüsse
Johann
Hallo Mathias,
vielen Dank für Deinen aufschlussreichen Kommentar, der mir sehr weiterhilft.
Warum in diesem Fall die SV-Pflicht in Deutschland geblieben ist, kann ich nicht mit Bestimmheit sagen, vermute aber, dass es hier die Wahlmöglichkeit gibt, ob man bei einer Auslandsentsendung in das Sozialsystem des Ziellandes wechseln möchte oder nicht. Wir hatten auch schon Expatriaten, z.b aus Finnland, die bei uns ganz normal sozialversichert waren.
Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag.
Viele Grüsse
Johann