Jenny_

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  • #19022

    Hallo,

    ich hätte da einen Fall mit einer Drittschuldnerklage. Die Sekretärin meines Klienten hat die Exekutionen nicht an die Chefin weitergegeben sondern immer an den Mitarbeiter selbst. Somit kam die Exekution nie bis zur Chefin und somit auch nicht zu mir. Nun kommen laufend Drittschuldnerklagen ins Haus, weil natürlich keine Drittschuldnererklärungen abgegeben wurden.

    nun meine Frage:
    – Wenn der AG nun die Summen beglichen hat, kann er sich dann die Forderung monatlich bei der Lohnverrechnung vom Dienstnehmer zurückholen? Ich nehme an wie bei einer „normalen“ Exekution immer nur bis zum pfändbaren betrag?! Benötigt der AG soetwas wie einen Exekutionstitel wenn er sich die entstandenen Kosten nun wieder zurückholen möchte?
    – Wie sieht es aus wenn der Dienstnehmer nicht mehr im Unternehmen ist bzw. der Dienstnehmer austritt und die Forderung noch nicht vollständig beglichen wurde?

    Daaaaaanke 🙂
    LG Jenny

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