Da das Trinkgeldpauschale nicht im Urlaub gerechnet wird, sehe ich es nicht als fixen Bezugsbestandteil und würde es nicht in die Konventionalstrafe rechnen.
lg
Jenny
Sehe ich auch so. Würde mir aber noch eine Bestätigung von der Wirtschaftskammer dazu holen.
lg
J.
Hatte auch einmal das Problem:
Lösung:
Der Dienstnehmerin 50 % als Akonto gegeben und dann im nächsten Jahr nach Eintritt abgerechnet.
Das ist zwar nicht richtig, aber bei € 160,- am leichtesten.
lg
Jenny
Ist ein Werkvertrag möglich?
Wenn die Personen mit eigenen Arbeitsmitteln (Massageöl) die Kunden besuchen und dann eine Honorarnote legen?
LG
Jenny
Danke!!!
Jenny
Könnte es ein unberechtigter vorzeitiger Austritt sein?
Anspruch auf UB und WR könnte bei Arbeitern nach KV entfallen.
UEL vielleicht auch.
Jenny
Könnte es ein unberechtigter vorzeitiger Austritt sein?
Anspruch auf UB und WR könnte bei Arbeitern nach KV entfallen.
UEL vielleicht auch.
Jenny