Wenn die Umzugskosten als Sachbezug in der Lohnverrechnung abgerechnet werden (keine Konzernversetzung) muss ich diese als laufenden Bezug nach Tarif versteuern oder gibt es die Möglichkeit da ja der Sachbezug nur einmalig angesetzt wird als Sonderzahlung nach § 67 (1,2) zu versteuern?
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wo genau kann man das nachlesen?
ja genau, es geht um das Krankenentgelt (durchschnittliche Übst-Zuschläge)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
lg
Jeanny
Frage hat sich erledigt, bin am Wochenende total auf der Leitung gestanden….
Hatte scheinbar in der Berechnung einen Rechenfehler und keinen Denkfehler.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Lg
Jeanny