Hallo Andrea!
Danke vorab für Deine Antwort, aber ich hätte noch eine Frage wie Du diesen Fall siehst!
Sachlich geregelt heißt, im Dienstvertrag als befristetes Dienstverhältnis definiert – oder?
z.B. Eintritt 01.05.2007 = 6 monatige Befristung = Ende der Befristung wäre der 31.10.2007
Mutterschutzbeginn wäre der 13.12.2007
So könnte ich in diesem Fall das Dienstverhältnis mit Ende 31.10.2007 per Zeitablauf auflösen.
Danke!
Lg
Iris