ingridB

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  • als Antwort auf: Wechsel vom Lehrling zum Arbeiter #25581
    ingridB
    Teilnehmer

      Hallo Hubert,
      vielen Dank und lg Ingrid

      als Antwort auf: Endabrechnung Langzeitkrank #25076
      ingridB
      Teilnehmer

        Danke für die Info.
        Liebe Grüße

        als Antwort auf: Langer Krankenstand #25080
        ingridB
        Teilnehmer

          Ja, das ist richtig. Es steht noch der halbe Grundanspruch zu.

          LG
          Ingrid

          als Antwort auf: Endabrechnung Langzeitkrank #25074
          ingridB
          Teilnehmer

            Ein interessanter Fall. Hatte ich so noch nicht.
            Eigentlich würde ich meinen, dass wirklich sv-mäßig im alten Jahr aufgerollt werden sollte (Lohnsteuer in 2016). Ähnlich wie bei einer Vergleichszahlung wäre das praktisch schon möglich und ist manchmal ja auch zwingend notwendig.

            Um in der Praxis eine Lösung zu finden, würde ich mit der GKK sprechen.

            Theoretisch würde dem DN vl kein Krankengeld der GKK zustehen, wenn er aktuell Bezüge erhält. Also es könnte schon problematisch werden.

            Oder gibt es dazu vl ohnehin schon eine Lösung?
            Das würde mich interessieren.

            LG
            Ingrid

            als Antwort auf: Krankenstand während Übergang 5. in 6. Dienstjahr #25017
            ingridB
            Teilnehmer

              Gerne.
              LG Ingrid

              als Antwort auf: Krankenstand während Übergang 5. in 6. Dienstjahr #25015
              ingridB
              Teilnehmer

                Hallo Julia,

                „Fällt in die Zeit einer Dienstverhinderung der Beginn einer längeren Anspruchsdauer, erhöht sich diese um den Differenzanspruch (OGH 16.2.1982, 4 Ob 96/81)“

                Das hab ich im Ortner 2015 gefunden. In Ihrem Fall bedeutet das dann m. E., dass diese Dienstnehmerin 8 Wochen Anspruch hat.

                LG
                Ingrid

                als Antwort auf: EU Bürger für einen Tag anstellen.. #24947
                ingridB
                Teilnehmer

                  Inhaltlich will ich mich damit nicht einmal befassen.

                  Ich finde es absolut dreist hier Fragen zum offensichtlichen Sozialbetrug zu stellen und sich von uns auch noch Ratschläge dafür holen zu wollen, wie man sich Unterstützungen – wie es scheint – ergaunern kann.

                  Ich kenne selbstverständlich die nähern Hintergründe dieser „Geschichte“ nicht. Sollte hier ein Mißverstädniss meinerseits vorliegen, könnten Sie sich ja näher erklären.

                  Ingrid Bladeck

                  als Antwort auf: Übernahme einer Pönalzahlung #24899
                  ingridB
                  Teilnehmer

                    Servus Hubert,
                    diesen Newsletter kannte ich noch nicht. Hab mich gleich registriert.

                    Vielen Dank für den Tipp.
                    LG
                    Ingrid

                    als Antwort auf: Übernahme einer Pönalzahlung #24897
                    ingridB
                    Teilnehmer

                      Hallo Hubert,
                      vielen Dank für deine Info.

                      Für den Moment war es nur eine Anfrage, ob denn der DG diese Strafe „einfach so“ übernehmen darf ohne dass sich das in der Lohnverrechnung auswirkt. (Der DG ist ein EU-weiter Konzern, der über die österreichischen Gesetzen scheinbar nicht so genau Bescheid weiß. Es gibt nur einen österr. DN / Repräsentanzbüro)

                      Ich gehe allerdings davon aus, dass der DG wirklich zahlen wird, weil er mit dieser Zusage den DN ja erst ins DV locken konnte.

                      Danke nochmals.
                      LG
                      Ingrid

                      als Antwort auf: KV Metaller Arbeiter #24862
                      ingridB
                      Teilnehmer

                        Achso, das hab ich dann missverstanden.
                        In diesem Fall würde ich unter X Verdienstbegriff nachsehen und dort wird ein 13 Wochen-Durchschnitt angegeben.

                        In deinem Fall würde das bedeuten, dass du im Juni jedenfalls den aktuellen Bezug heranziehen kannst; also die 30 Wochenstunden.

                        Dir auch einen schönen Nachmittag.
                        LG
                        Ingrid

                        als Antwort auf: KV Metaller Arbeiter #24860
                        ingridB
                        Teilnehmer

                          Liebe Dani,
                          im der KV Metallarbeiter gibt es den Abschnitt XVII Urlaub und Urlaubszuschuss.
                          Unter Punkt 11 (Berechnung des Urlaubsentgeltes und Urlaubszuschusses) findet man den folgenden Satz:

                          …. Überstunden gelten im Sinne des Generalkollektivvertrages über den Begriff des Entgeltes dann als regelmäßig, wenn sie in den letzten 13 abgerechneten Wochen (bzw. 3 Monaten oder Kalendervierteljahr) vor Urlaubsantritt durch mindestens 7 Wochen geleistet wurden. …..

                          Ich hoffe, das hilft dir weiter.
                          LG
                          Ingrid

                          als Antwort auf: Betriebliche Abfertigungskasse #24837
                          ingridB
                          Teilnehmer

                            Na gut, dann ist die Sache wohl erledigt.
                            LG

                            als Antwort auf: Betriebliche Abfertigungskasse #24835
                            ingridB
                            Teilnehmer

                              Wer oder was ist mit „PA“ gemeint?

                              Die BV Beiträge liegen auf der jeweiligen (vom DG gewählten BV Kasse) und nur dort kann man eine eventuelle Auszahlung oder auch eine Übertragung beantragen.

                              Ich hoffe, es gab inzwischen ohnehin schon andere Erkenntnisse :o)

                              LG
                              Ingrid

                              als Antwort auf: Präsenzdienst – Urlaub #24778
                              ingridB
                              Teilnehmer

                                Nachdem in den 6 Monaten des Präsenzdienstes kein Urlaubsanspruch entsteht, wurde hier m. E. der zuvor auf das ganze Jahr bezogene offene Urlaub von 13 Tagen, nun auf 6 reduziert.

                                Ob die Zeit von 1. bis 3.10. tatächlich als Urlaub zu werten wäre, wage ich nicht fix zu beurteilen. Soweit ich das im Kopf haben, hat der Präsenzdiener 6 Tage Zeit um seinen Dienst wieder anzutreten.

                                Aber vl hat jemand anderer noch weitere Ideen dazu :o)

                                LG
                                Ingrid

                                als Antwort auf: geringf. Beschäftigung + Prämie #24604
                                ingridB
                                Teilnehmer

                                  Liebe Brigitte, danke für dein Verständnis

                                  und lieber Roland, danke für die Aufmunterung. Man lernt eben immer dazu.

                                  LG
                                  Ingrid

                                Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 123)