Liebe Bettina,
es lohnt sich auch im Forum http://www.ars.at/forum/ zu stöbern. Bin dort unter Suche: abfertigung aufwand auf einige interessante Einträge zu deiner Frage gestoßen.
Ich bin froh, dass es mehrere Ansprechpartner gibt, wo man verlässliche Auskünfte erhält.
Liebe Grüße
Ingrid
Liebe(r) braun,
für die SV gibt es keine eigene Kategorie, bleibt gleich.
Für die DN wird es von Vorteil sein, die Abfertigung abzurechnen, da sie anschließend weniger verdient und die Abfertigung vom neuen Gehalt zu rechnen ist.
Wird das DV aber nicht unterbrochen, bleibt die DN in der Abfertigung alt und erwirbt u. U. nach kurzer Zeit erneut einen Abfertigungsanspruch nach der Dauer des DV.
Hat sie jetzt bereits einen Abfertigungsanspruch von 12 ME (nach 25 Jahren) ist es für die DN von Vorteil mit einem neuen DV (Unterbrechung ein Monat) in der MVK wieder zu einem Anspruch zu gelangen.
LG
Ingrid
Liebe(r) braun,
habe ähnliches Problem und gebe meine Informationen gerne weiter.
MitarbeiterIn normale Alternspension kann unbeschränkt dazuverdienen (Nachzahlung Lohnsteuer Veranlagung – normale SV – evt. Rückforderung Krankenkassabeiträge, bzw. jährliche Erhöhung Pension), Meldung an Krankenkasse ist nicht notwendig. Arbeitsrechtlich aber ein durchlaufendes Dienstverhältnis. (Abfertigung, Ansprüche, etc.).
Möchte man das vermeiden, ist eine vollständige Abrechnung der Ansprüche und eine Abmeldung durchzuführen und empfehlenswert nach einer Unterbrechung von ca. einem Monat ein neuerliches Dienstverhältnis zu vereinbaren (dann MVK).
LG
Ingrid