Hallo alle zusammen,
Wir haben jetzt auch so ein Problem wegen Aufrollung.
Allerdings geht es hier um die Jahre 2008 und 2009. Wir sollen diese Jahre für einen Dienstnehmer (lt.Steuerberaterin) aufrollen und auszahlen und ans Finanzamt in Papierform das neue L16 schicken. Es geht um die steuerfreien Auslandsbezüge welche nicht berücksichtigt wurden, da keiner dieses Doppelbesteuerungsabkommen mit der Slowakei so richtig behandeln kann.
Meiner Ansicht ist es nicht mehr möglich für diese Jahre aufzurollen. Der Dienstnehmer muss sich ans Finanzamt wenden.
Was meint Ihr dazu ??