Hallo Roland!
Vielen Dank für die Antwort.
Hoffe dir nicht allzuviel Zeit gekostet zu haben.
lg
Manuel
Hallo
Habe in der Zwischenzeit die Antwort gefunden. (falls jemand von euch einen ähnlichen Fall bekommt)
Im öffent. Dienst wird man so angestellt, wie die Stellenausschreibung verfasst wird. Das bedeutet, dass ein Dr.
auf einem Maturantenposten auch nur als Maturant eingestuft wird.
Um mehr zu verdienen muss man also entweder mehr Aufgaben übernehmen oder mehr Zulagen heraushandeln.
lg
Manuel
PS: so hat man es mir erklärt…
Guten Morgen
Frage:
Eine ungarische Staatsbürgerin wohnt in Ungarn und fährt jeden Tag 54km in die Arbeit (eine Bank in Österreich).
sie bekommt die große PP. Der dortige PV hat ihr ausgerechnet, dass sie ca. 7 Euro pro Monat (wegen der PP) mehr
bekommt.
Jetzt meine Frage.
Bezieht sich die PP nur ab der Österr. Grenze? oder gilt ganz normal vom Wohnplatz zum Arbeitsplatz? lt Tabelle stünden ihr € 196,75 zu… (Arbeitserlaubnis etc… natürlich vorhanden)
Liebe Grüße
Manuel
Guten Morgen Konni
Lt. meiner „Bibel“ (Personalverrechnung in der Praxis p.821f ) steht, dass die Kündigung grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen kann.
Aber Achtung. manche KV verlangen die Schriftlichkeit!
Meinem besten Freund ist ein ähnlicher Fall passiert. Er (damals noch Leiter des Fuhrparkes in einem Autohaus) war krank und sollte noch ein Auto überstellen. Als er in der Firma angekommen war, wurde ihm die Kündigung übergeben. Somit war die Kündigung rechtskräftig.
Ich bin der Meinung, dass du mehrere Wege wählen solltest („Beweise“ sammeln). Es würde mich sehr wundern, wenn eine Email Lesebestätigung bei einem Streitfall ausreichen würde (man weiß ja nicht, ob derjenige selbst am PC gesessen hat…)
liebe Grüße und noch einen schönen Donnerstag
Manuel
hallo Berta
danke für deine Antwort. ich werde mir das System einmal anschauen.
Manuel
hallo Jeanny
ich gebe Roland recht. so habe ich das auch verstanden und bis jetzt angewendet.
lg
Manuel