gerhardw

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  • #22182

    liebe ingrid,
    das ist ja die frage was mich beschäftigt. weil eben die Mischberechnung ausdrücklich- im KV – nur für den Wechsel zum Angestellten vorgesehen ist. In meinem Fall
    wechselt der Lehrling ja nur das Lehrjahr…
    lg gerhard

    #19561

    vielen dank sabine, du hast mir sehr geholfen 😀

    #19141

    vielen dank für deine bemühungen 😉

    #19139

    danke Martin,

    also in diesem Fall gibts keinen KV, da eine reine Vermietung.

    Aus deiner Antwort lese ich aber heraus, daß es in jedem Fall einen
    Ersatzruhetag gibt, wenn sie an einem Feiertag arbeitet?
    lg gerhard

    #19021

    vielen Dank Martin…
    eine Frage drängt sich dann aber noch auf: was ist wenn der
    DN vor Begleichung der Restschuld das DV auflöst?/aufgelöst wird. Kann ich dann die Restschuld
    wie einen Vorschuß bei der Endabrechnung in Abzug bringen?
    Und wo steht das, daß ich den Betrag dann nach Begleichung der Forderung
    bei ihm abziehen kann?

    Mit bestem Dank im Voraus… 😉

    #18897

    vielen dank für deine profunde antwort zur geisterstunde 😉
    lg gerhard

    #18895

    guten morgen roland!

    das argument des prüfers war, ihr (wir u. der klient) könnt ja in die berufung gehen u. es dann entscheiden lassen. das zahlt sich dann aber eh nur ab gewissen summen aus. was hast du da für unterlagen? link eventuell?
    lg gerhard

    #18893

    Hallo Roland!

    Danke für deine Antwort.
    Also ich hatte mal ne Diskussion mit einem Krankenkassenprüfer, ob
    auch der Urlaub fiktiv zu verlängern wäre, auch wenn er schon zur
    Gänze aufgebraucht wurde. Der Prüfer meinte ja, ich natürlich nein, weils
    ja dann zu einer doppelten Abrechnung kommen würde.
    Aber so wie es aussieht wurde dieser Punkt noch nicht behandelt.
    lg gerhard

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