liebe ingrid,
das ist ja die frage was mich beschäftigt. weil eben die Mischberechnung ausdrücklich- im KV – nur für den Wechsel zum Angestellten vorgesehen ist. In meinem Fall
wechselt der Lehrling ja nur das Lehrjahr…
lg gerhard
vielen dank sabine, du hast mir sehr geholfen 😀
vielen dank für deine bemühungen 😉
danke Martin,
also in diesem Fall gibts keinen KV, da eine reine Vermietung.
Aus deiner Antwort lese ich aber heraus, daß es in jedem Fall einen
Ersatzruhetag gibt, wenn sie an einem Feiertag arbeitet?
lg gerhard
vielen Dank Martin…
eine Frage drängt sich dann aber noch auf: was ist wenn der
DN vor Begleichung der Restschuld das DV auflöst?/aufgelöst wird. Kann ich dann die Restschuld
wie einen Vorschuß bei der Endabrechnung in Abzug bringen?
Und wo steht das, daß ich den Betrag dann nach Begleichung der Forderung
bei ihm abziehen kann?
Mit bestem Dank im Voraus… 😉
vielen dank für deine profunde antwort zur geisterstunde 😉
lg gerhard
guten morgen roland!
das argument des prüfers war, ihr (wir u. der klient) könnt ja in die berufung gehen u. es dann entscheiden lassen. das zahlt sich dann aber eh nur ab gewissen summen aus. was hast du da für unterlagen? link eventuell?
lg gerhard
Hallo Roland!
Danke für deine Antwort.
Also ich hatte mal ne Diskussion mit einem Krankenkassenprüfer, ob
auch der Urlaub fiktiv zu verlängern wäre, auch wenn er schon zur
Gänze aufgebraucht wurde. Der Prüfer meinte ja, ich natürlich nein, weils
ja dann zu einer doppelten Abrechnung kommen würde.
Aber so wie es aussieht wurde dieser Punkt noch nicht behandelt.
lg gerhard