Gaby

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  • als Antwort auf: Buch – versus Skript bezüglich GZ-Überstunden #22710

    Gut – also. Sobald ich nicht übertragbare Stunden am Ende der GZ-Periode habe sind das wenn sie im Schnitt über 40 Stunden gehen, bereits Überstunden. Damit ist es mir wurscht ob andere darüberhinaus angeordnet sind, weil sowieso alles ÜStd. Ist. (wenn über die NAZ hinausgehend).
    Hoffe, ich habe es richtig verstanden.
    Danke für deine Geduld!
    lg

    als Antwort auf: SZ zwei Arten der Berechnung #22704

    Na fein – das ist aber eine Menge Zusatzarbeit.
    wenn ich aber von SZ zu SZ neu berechnen muss, welche Variante nehme ich dann für eine Abrechnung bei Austritt`?
    Das letzte Bruttogehalt oder den Durchschnitt?
    glg

    als Antwort auf: Buch – versus Skript bezüglich GZ-Überstunden #22713

    Ja schon klar ABER: wenn ich keine angeordneten Überstunden habe und trotzdem über 40 Std. Woche bin, sagt das Buch, sind es auch Überstunden? (von den nicht übertragbaren).

    als Antwort auf: Gleitzeit – Rahmenvereinbarung #22889

    Nochmal was anderes…
    Ich habe dich so verstanden.
    Bei Gleitzeit gelten nur entweder angeordnete Überstunden als Überstunde, oder Stunden die über 10/Tag hinaus gehen.

    Nun hab ich ein Buch über Gleitzeitmodelle und Grundlagen….erstanden, in welchem steht, dass jene Stunden welche nicht übertragen werden können (z.B. Vereinbarung über 20 Stunden übertragbar und der DN macht 30 während der GZ-Periode) bereits ab 40 Stunden pro Woche im Schnitt, als Überstunden zählen.
    Gehts noch verwirrender?

    lg

    als Antwort auf: Überstunden – rückwirkend #22742

    Danke Roland. Ich hoffe, das wars vorerst.
    Gute Nacht!

    als Antwort auf: Gleitzeit – Rahmenvereinbarung #22896

    Danke Roland! hab gestern Ortner und Gesetz gewälzt, aber es nirgends so dezidiert gelesen.
    Mille Grazie

    als Antwort auf: Überstunden – rückwirkend #22746

    ja so wurde es gemacht – am Zeitkonto wurde es gehandhabt, als hätten wir Gleitzeit. Bezüglich dieser Stunden des ausgetretenen Mitarbeiters hab ich mittlerweile Klarheit.
    Ich habe gehofft, da er mit seinem Austritt im April die von ihm als Zeitausgleich konsumierten Stunden (also Minusstunden) mit Zuschlag haben will, dass ich ihm diese im April zusätzlich auszahlen kann. Ich hab keine Ahnung wie ich ihm jeden Zuschlag für jede Minusstunde in den letzten 1,5 Jahren, rückwirkend aufrollen soll – da werd ich ja alt. Gibt es keine Möglichkeit ihm bei Austritt seinen nachgeforderten Zuschlag auf einmal auszuzahlen?

    Und zu frage 2: stimmt meine Interpretation mit der maximalen Überstundenanzahl? Ich soll ihr alles was an Überstunden angefallen sein darf, auszahlen. Muss ich auch für diese Mitarbeiterin (Zahnarzt KV) jede Überstunde die angefallen ist in jeden Anfallsmonat rückrollen?

    Dank Dir – ich hoffe, du kennst dich aus

    als Antwort auf: Überstunden – rückwirkend #22745

    Bitte noch um eine Auskunft zu diesem Thema, ist von mir vor meinem Urlaub noch zu erledigen, und ich möchte nichts falsch machen.
    Meinen Dank – wie immer – an die Profis!
    lg

    als Antwort auf: Gleitzeit – Rahmenvereinbarung #22893

    Ja Willi, danke – das war wirklich deutlich. Druck ich mir aus 🙂

    Zu meiner Frage mit den 25% für TZ-Mitarbeitern noch bitte eine Auskunft. Maximal 3 Monate GZ-Periode, Übertragung von einer Periode zur anderen möglich? Oder muss nach 3 Monaten der „Überschuss“ an Stunden 1:1,25 übertragen werden?

    als Antwort auf: Gleitzeit – Rahmenvereinbarung #22891

    Ich habe zwei Informationen erhalten: zum einen:
    Wenn es eine GZ-Vereinbarung gibt, können bis zu 10 Std. tgl. gearbeitet werden. Das habe ich so verstanden, dass bis zu diesen 10 Std. keine Überstunden anfallen auch wenn die NAZ nach 8,5 Std. endet.
    Wenn das aber nicht so ist, wieso wird dann NAZ und nicht Überstunden übertragen wenn die GZ-Periode endet? Da verstehe ich was nicht!
    Wir haben von 8-12 und von 12.30 – 17.00 (Mo-Do) NAZ, am Fr. 8-14 Uhr.
    sind jetzt die Stunden ab 17 Uhr Überstunden oder erst ab 18.30? Wenn ich diese Überstunden übertrage werden sie wie NAZ-Stunden behandelt?

    Ich möchte nicht lästig sein, aber Klarheit habe ich noch nicht zu diesem Thema. Es gibt viele wiedersprüchliche Aussagen dazu…Danke euch im voraus!

    als Antwort auf: Gleitzeit – Rahmenvereinbarung #22895
    Gaby wrote:
    DANKE!

    Sorry – was heißt übertragen wird immer nur die NAZ und nicht die Überstunden?
    Ich dachte übertragen wird einfach das Stundenkontingent welches über die NAZ = 40 Std.(Woche) bei uns, hinausgeht?

    Und stimmt das jetzt: für TZ-MA (wie mich) gilt die Vereinbarung immer nur 3 Monate dann muss der 25% Zuschlag hinzugerechnet werden?

    als Antwort auf: Gleitzeit – Rahmenvereinbarung #22894

    DANKE!

    als Antwort auf: Gleitzeit – Rahmenvereinbarung #22898

    Lieber Martin!
    Meinst du für Teilzeitkräfte kann die GZ-Periode max. 3 Monate betragen?
    Wir erarbeiten gerade ein Modell für unsere Firma für die Periode von einem Jahr. Ich dachte dass kann für Voll- und TZ-Kräfte gelten…
    Kernzeit werden wir weglassen, weil unsere Leut müssen eigentl. immer da sein :-).
    DANKE

    als Antwort auf: Überstundenzuschlag #22443

    danke mathias – sehr lieb!

    als Antwort auf: Fahrtkostenersatz #22846

    Lieber Mathias,,
    das muss ich mir nochmal genau ansehen. Hab es so verstanden, dass es ausbezahlt wird.
    Am 1.7. starte ich offiziell dort, dann meld ich mich nochmal.

    DANKE
    G

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