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Danke euch und eine guten Rutsch!
Danke Roland!“
Wünsche frohe Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr!glg
GabyDanke.
Letzte Frage – ebenfalls keine genaue Auskunft der GKK:
Die MA wird als geringfügig Besch. angestellt. Werden die SZ in die Bemessungsgrundlage mit einberechnet? Wenn sie jeden Monat genau 366,33 verdient hätte ich von der Grenze fürs Kibgeld zwar kein Problem, aber von der geringfügigkeit her schon..
Hätte sie Anspruch auf UEL falls die Zusammenarbeit während der Karenz endet? (Sie hat ja ein eigenes Dienstverhältnis im Dienstverhältnis?)lg
Gdazu noch eine Frage bitte.
lt. Auskunft GKK darf die Person in Karenz max. 1.049 monatlich Lst. Bemessungsgrundlage verdienen. Wenn ich das mit ca. 3 Monaten multipliziere komme ich auf 3.147,-. d.h. soviel darf sie auch über geringfügigkeit arbeiten und danach muss ich darauf achten dass die geringfügige beschäftigung in summe mit den 3.147 die 16.200,- im jahr nicht überschreitet?
danke!
lg
gabyDanke! – war mir nicht mehr sicher 🙂
Danke – ich hab nämlich gelesen dass aus Sicht der SV – eben wegen mangelnder Zuordenbarkeit – die ausbezahlten Überstunden zum lfd. Bezug dazuzurechnen sind, aber aus Sicht der Lst. nicht.
Dachte die Lst. sieht es vielleicht als Sonderzahlung, weil ja mit einer Wiederkehr im nächsten Jahr zu rechnen ist – oder auch nicht, da ich ja nicht weiß, ob im nächsten Jahr ein Guthaben anfällt.
Ich nehm also deinen Text für mich und kenn mich aus.
Dank Dir!Danke Roland…
wie gesagt – tut leid das doppelte gemoppel – dachte du bist im urlaub vielleicht…… 😉
thx
Ja lieber Roland, ok – aber sind es jetzt 12 Monate die ich zur Berechnung heranziehe im November, oder 11 Monate Gehalt. 1/12. oder 1/11.?
sorry – echte. also vollzeit beschäftigt, weisungsgebunden,….entgelt,..
Bei uns gibt es keine KV (Werbeagentur OÖ).
Die DN ist in Karenz und hat schon einmal einige Stunden Arbeit von uns ausbezahlt bekommen.
Diesen Monat wieder, und da ich jetzt auch die SZ abrechne, stellt sich mir die Frage. Wenn die Karenz unterbrochen würde, wäre mir der Anspruch auf SZ klar. Aber die Karenz läuft ja weiter, weil es ein gfg. Zuverdienst ist.
Also SZ bzw. Anspruch auf Urlaub? wenn kein KV?danke.
Naja – die Logik würde sagen 12 Monate, da ja die SZ auch für 12 Monate gewährt wird`?
Danke Roland!
🙂 – ja klar. aber wenn man neuling ist, beginnt man ALLES zu hinterfragen.
vielen lieben dank -
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