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Ergänzung: Ich lese im Skriptum, dass der SB in Geld abgegolten werden muss, wenn der DN – in dem Fall – den Firmenwagen für die Dauer des Krankenstandes zurückgibt. In welcher Höhe? Gleich wie Wert des SB?
Kann ich mir das nicht ersparen indem ich den SB aus dem Gehalt rausnehme für die Zeit des Krankenstandes? Oder ist das illegal?lg
mh – ich dachte ab 2011 ist eine monatliche aufteilung der prämien nicht mehr zulässig? hast du mir mal so geschrieben und hab ich dann auch bei frau mag. kunesch in linz so gehört.?
soweit ich es sehe wurden bei uns im vorjahr für einige einzelne mitarbeiter prämienvereinbarungen – aber immer nur für ein bestimmtes jahr abgeschlossen. das wären dann absolute einmalprämien?
drei andere haben eine vereinbarung die umsatzabhängig ist – was ich dann zu fall zwei zählen würde?also entweder in der sv und in der lst sonstiger bezug und keine sechstelerhöhung.
oder sv lfd. und lst sonstiger bezug und damit sechstelerhöhend?danke für deine engelsgeduld – wie immer…
g
Danke Roland!
Und wenn die Prämie jedes Jahr neu vereinbart wird und ich nicht weiß ob es im nächsten Jahr eine Prämie geben wird?
Kann ja sein dass der Umsatz nicht erreicht wird oder die Firma aus anderen Gründen keine Prämien zahle kann?
lgtatsächlich! 🙂 danke!
heißt das jetzt ein GF ohne Beteiligung ist BV-pflichtig`? Unserer wird näml. ohne BV aberechnet…
Danke – hab mich eh mit Mathias Antwort schon ausgekannt 🙂
Danke.
Gemeint war, dass der SB gar nicht berücksichtigt wird, weil Chef das so wil.
Ich möchte ihm nur sagen können, mit welchen Konsequenzen er rechnen muss.
Danke dir.
lg
GabyDanke Dir – wie immer 🙂
Danke!
das betrifft auch urlaub und feiertage nehm ich an?
Danke Mathias für deine ausführliche Antwort. Dann hat meine Quelle wahrscheinlich einen KV auf den sie sich bezieht.
Alles klar.
lg
Gabyhab meine Antwort von Frau Mag. Kunesch – danke!
Aha – danke. Man kann davon ausgehen, dass die Person noch nicht gesund war, also könnte ich den Urlaub für diese Zeit streichen.
Nochmal danke.
lgKonkret meine ich: ich soll lt. Vorgängerin alle Stunden über die 10. hinaus korrigieren, sodass sie nicht aufscheinen.
Da aber im Fall der GZ jede über die 10. hinaus ja zuschlagspflichtig ist, ist das doch sinnlos oder?
So würde ich die Stunden also stehen lassen, und darauf achten, dass dies nicht an mehr als 13 Wochen im Jahr vorkommt.
Wie seht ihr das?glg
GabyDanke Roland – hoffe, du hattest einen schönen Urlaub!
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