Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
Hi Roland, habe nachgesehen und erinnert, dass sie diese 25 Stunden ja für 12 Wochen machen kann. Sie wird genau für 11,5 Wochen angemeldet und war dieses Jahr nur geringfügig und nie darüber. Sollte also passen.
Dank Dir wie immer!Ja – eh nach KT Regelung – war mir nicht sicher, ob das für Ausland auch gilt.
Danke für die rasche AW und schööön dich wieder mal zu lesen!
lg
GGaby hat geschrieben:
> Damit ist meine Frage bereits gestellt:
> Darf ich die KT-Regelung für die Anlaufphase auch bei Auslandsdienstreise
> anwenden?
> Danke!!!!Ach ja es gibt KEINE lohngestaltende Vorschrift – nur einen DV für jeden DN der die Bezahlung von Reisekosten nach den Bestimmungen des EStG zusagt.
thx
Danke Biggi!
Hat irgendwer eine Antwort für mich? Wie macht ihr das mit der Auszahlung?
Danke!Lieber Roland – zum Prämienthema noch eine Frage:
Bei uns in der Firma werden jetzt neue Prämienvereinbarungen für erreichte Ziele im Vorjahr abgeschlossen.
Es wurde aber im Dezember vorab nichts ausbezahlt.
Die Auszahlung würde erst ab April erfolgen.
Kann ich trotzdem auch ab jetzt erst in 6 Teilbeträgen mit 6-el Erhöhung und einem siebentel mit 6% auszahlen? Oder geht das nur wenn schon im Dezember -also VOR der Vereinbarung mit der Auszahlung begonnen wurde?Danke für deine Hilfe.
lgdanke! du bist ein schatz!
Eine dringende Frage noch zur Entschädigung:
Wird diese steuerlich wie ein Gehalt behandelt?
Also SV-und LST, DB,DZ, KommSt. Pflicht?
Danke im voraus!lg
Ich weiß es nicht. einmal dürfte er dazwischen im büro gewesen sein.
Beim zweiten Mal bin ich nicht sicher. Was wäre wenn er so lange private Sachen erledigt hätte?lg
DANKE!!!
Danke Roland! Du hast mir sehr geholfen.
tja leider ist mein boss fest entschlossen das auto zurückzuholen.
und du sagst zwar richtig man erspart sich nix, aber ich müsste jetzt abwarten ob der ma eine entschädigung verlangt – obwohl er das auto „freiwillig“ zurückgegeben hat, da ich ihm ja weiter den sb ansetzen muss.
ich wüsste gerne wie hoch so eine entschädigungszahlung sein sollte.
meine idee wäre gewesen seinen gehalt mit und ohne sb zu rechnen, und ihm die differenz auszuzahlen – oder ist das komplett falsch=?wenn der DN aber anbietet das Fahrzeug während seines krankenstandes abzugeben? da kann ich mir keinen schadenersatz vorstellen.
das war nämlich seine idee..was meinst du?
Danke hab es schon in den Unterlagen gefunden. Sorry – manchmal geht es schneller übers Forum – manchmal wärs besser ich sehe zuerst in meine Unterlagen…:-(
Lieber Roland –
Vereinbarung bez. Nutzung eines Firmenpkw haben wir gar keine. Also da besteht mal kein Problem bezüglich Schadenersatz.Du schreibst, bei Kur – wenn diese nicht den vollen Monat dauert, muss ich den SB voll ansetzen. Ich dachte den SB kann man aliquotieren?
Ich müsste also da der Krankenstand seit 7.2. bis voraussichtlich 13.3. besteht, im Februar den vollen SB ansetzen und im März aliquot mit dem ersten Arbeitstag nach Krankenstand?
Danke.
lg -
AutorBeiträge