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Ich möchte dazu anmerken, da wir in unserem Betrieb genau den gleichen Fall haben, dass in den 10 Überstunden der Zuschlag enthalten ist. Dass also 6.40 Stunden im Monat, bzw. 3.20 Überstundenzuschläge mit dem Gehalt abgegolten sind.
Bei uns werden zuerst die angeordneten Stunden, bzw. die Stunden über Maximalarbeitszeit (bei uns 10) von der Pauschale abgezogen, und der Rest, so vorhanden, ist dann noch GZ Guthaben.
lg
GabyLiebe Ingrid
nach Rücksprache mit BMD, ist trotz komplettem Gehaltsabzug im Vormonat normal SV abgeführt worden, da ich ihr nur das netto abgezogen habe. Dürfte also von der GKK her kein Problem gewesen sein? Ich hab es trotzdem geändert, weil ein Abzug des vollen Gehaltes (550,-) sicher blöd aussieht – aber von der SV her, wurde diese trotzdem abgeführt…lg und danke
gabyDanke! Urlaub leider nicht mehr übrig zum Ausgleich 😉
Werd drauf achten….Aha so ist das.
An das mit der GKK hab ich gar nicht gedacht……Wow – danke nochmals herzlich!!!
lg
GDanke Ingrid das war super.
Die Mitarbeiterin wollte lieber auf ein Gehalt verzichten um ihre Stunden abzubauen – obwohl das in keinem Fall nötig wäre.
In ihrem Fall beträgt das Bruttogehalt fast ganz genau die Minusstunden x Stundensatz. Sodass sie mit 0 aussteigt. Das tut sie aber nur,
wenn ich das Brutto durch die Stunden multipliziere (dann käme aber ein Minusbetrag heraus bei der Lohnabrechnung, was ich natürlich nicht will). Wenn ich das netto multipliziere, kann ich ihr nicht alle Stunden die offen sind, abziehen.
Meine Frage war – abgesehen davon dass die MA freiwillig auf ein Gehalt verzichtet, ob es richtig ist die Stunden vom Brutto – oder vom Netto zu berechnen.
Hoffe, ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt?glg
GDie Rückzahlungspflicht ist vereinbart, bzw. passiert auf Wunsch der Dn-erin.
Ich möchte bloß wissen, wenn ich mit den Stunden mal Stundengehalt (also angenommen 25 Minusstunden x Faktor 12,17= 304,25)auf ein bruttogehalt komme und ihr die 304,25 auf ihren Wunsch abziehe, hab ich ihr ja netto weniger abgezogen. Bin ich trotzdem korrekt, oder muss ich ihr mehr verrechnen damit ich im Netto auf die richtige bzw. fehlende Stundenanzahl komme?
lgZu diesem Thema hab ich mich glaube ich gerade mächtig in die Nesseln gesetzt.
Habe bei uns in Betrieb vorab ausrechnen sollen, welche Variante günstiger ist – nämlich Prämie auf 7 mal aufteilen, oder 2 x als SZ.
Lt Auskunft vom Finanzamt war beides ok.
jetzt habe ich mittels Informationsabrechnung im BMD für alle Mitarbeiter dies betrifft die Varianten versucht vorauszuberechnen und es kam bei mir raus, dass für jene Mitarbeiter die eine höhere Prämie bekommen die Variante 2 x jährlich fast gleich der mit der monatlichen Auszahlung ist.
Das dürfte wohl total falsch sein`?
Ich kann das händisch einfach nicht rechnen. Natürlich berücksichtigt die Info-Abrechnung das Jahressechstel nicht.Nun haben sich nur zwei Mitarbeiter für die monatliche Variante entschieden, und alle anderen für die Auszahlung 2 x jährlich, weil es ja lt. meiner Liste keinen großen Unterschied macht.
Roland: kannst du mir ad hoc sagen was für den Mitarbeiter der z.b. 4.600,- Euro oder 6.000,- Euro Prämie bekommt, besser ist?Danke!
lg Gabyvielen Dank!!!
Danke Biggi – dass du mir immer wieder aushilfst 😉
Ich habe jetzt Klarheit. Die DN hat überhaupt nur ein Karenzjahr vereinbart und ihr Mann geht jetzt die letzten beiden Monate. Sie ist also schon ohne Bezug von Kinderbetreuungsgeld. (ich dachte immer, sie hat ja noch ein Jahr und verliert dann etwas..)
Wir melden sie jetzt ab und neu an, und ihre neuerliche Schwangerschaft meldet sie mir offiziell diese Woche…lg
Ja, die Mitarbeiterin möchte aber ihre Karenz beenden.
D.h. Ende der geringfügigen Beschäftigung und Anstellung mit 25 Stunden.
Ich war mir nicht sicher, ob das für uns ein Nachteil ist…Andererseits wenn sie die Karenz beenden will, können wir ja eh nichts daran ändern…lg
Danke!
mh? was stimmt jetzt?
😛Danke! Peinlich, ich dachte die Karenz wird erst ab Ende der Wochenhilfe gerechnet….
Dank dir Roland!!!
Danke – ja ist mir bekannt.
Sie hat in diesem Jahr keine Beschäftigung über die Geringfügigkeit hinaus gehabt.lg
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