so, habe mich jetzt mit dem ARD in Verbindung gesetzt…. schreib das mal so rein, weil es auch ev. für andere „falsche“ Abrechnungen von Interesse ist.
Es stimmt, es wurde – weil über Jahre hinweg falsch gerechnet wurde – zur Betriebsübung. Das geht soweit, dass der DG nur mittels Einzelvereinbarung
und mit Zustimmung! des DN – die Korrektur vornehmen darf.