Ok, habe es schon selbst ergoogelt. Ist wohl steuerfrei http://allaudit.at/DL/Steuerinfo08/C_Unternehmner/CI.2.3.4_Einkommensteuer_Reisekosten.pdf
Nächste Frage: Wie sieht es bei Dienstreisen ins Ausland aus, meist so 1-3 Tage, maximal 1 Woche? Was ist hier die Regel die angewendet wird? Auch die 26,40EUR oder wird hier die Reisegebührenvorschrift vereinbart?
Noch eine Frage: Fallen an Wochenenden/Feiertagen auch Taggelder an wenn ich nicht zu Hause bin?
Danke für deine Antwort.
Zu 1.: Die Regel ist ein Betrag für 20h, also zB 300€ für 20h. Da du meinst, dass es hier keinen Mindestlohn gibt, kann also theoretisch folgendes sein: Bei 3000€ brutto für 172h im Monat wären das 17.44€ Stundenlohn. Bei einem ÜSP von 300€ für 20h wären es hingegen nur 15€/h. Es ist also möglich, dass die 15€/h aus dem ÜSP unter den 17.44€/h aus der Normalarbeitszeit liegen ohne gegen irgendwas zu verstossen?
Zu 2.: Das Problem ist, dass ich es bei der Arbeitsweise für möglich halte länger im Büro zu verweilen, als dass meine Anwesenheit durch das ÜSP im Durchrechnungszeitraum abgegolten ist. Wir werden im Team arbeiten. Wenn es nun die Regel ist, dass alle bis 18h im Büro sitzen und mein ÜSP-Kontigent schon aufgebraucht ist, kann ich schlecht die nächsten Monate regelmässig um 16.30h nach Hause gehen während das Team noch bis 18h im Büro sitzt.