Erich

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  • #23345
    Roland wrote:
    Hallo Erich!

    Nein, in dieser Form nicht.
    Entscheidend ist der letzte Lohn plus ein 12-Monats-Schnitt von den schwankenden Bezügen plus je 1/12 der SZ.
    Außer es handelt sich um einen DN mit schwankendem Stundenausmaß, dann ist auch hier ein 12-Monats-Schnitt anzuwenden.

    LG

    Danke, bin auch der meinung

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