Hallo Erich!
Nein, in dieser Form nicht.
Entscheidend ist der letzte Lohn plus ein 12-Monats-Schnitt von den schwankenden Bezügen plus je 1/12 der SZ.
Außer es handelt sich um einen DN mit schwankendem Stundenausmaß, dann ist auch hier ein 12-Monats-Schnitt anzuwenden.
LG