elkobert

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  • #24591

    Hallo Roland,

    vielen Dank für deine Auskunft… meine Frage wäre allerdings noch:

    Vertraglich geregelt ist nun ein Beobachtungszeitraum von 3 Jahren bei der Ermittlung des Abfertigungsbetrages betreffend die Zielerreichung….

    Sollte sich jetzt herausstellen, dass die Durschnittsberechnung höher ausfällt als die Zielerreichungsprämie dieses Jahres, bleibt dann der übersteigende Betrag mit 6`% zu versteuern?

    Die Höhe der Abfertigung ist ja vertraglich geregelt und kann in Beide Seiten ausreissen.

    Danke bereits jetzt für die Info

    LG

    Elkobert

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