Eli Netzer

Verfasste Forenbeiträge

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  • #23830

    Hallo Susanna,
    ich habe das gleiche Problem. Die GKK spricht hier von einer „Koppelung“ (siehe mein Posting….).
    Mich würde wirklich interessieren, wo es hier eine gesetzliche Grundlage gibt, ich hab bis jetzt auch noch nix gefunden 🙁
    LG
    Eli

    #22641

    Hallo Roland!

    Danke für die Antwort!

    Eine Frage hätte ich dann doch noch: Es gibt ja die Möglichkeit die Karenz freiwillig auf 2,5 Jahre zu verlängern. Dies muss – so nehme ich an – schriftlich vereinbart werden, z. B. die DNin teilt mir gegen Ende des MS mit sie möchte 2 Jahre in Karenz gehen und gegen Ende des 2. Jahres möchte sie ein halbes Jahr verlängern. Wenn wir als Firma damit einverstanden sind ist das ja kein Problem.

    Auf was muss ich aber achten, wenn mir eine DNin von Haus aus sagt (also bereits gegen Ende des Mutterschutzes), dass sie 2,5 Jahre in Karenz gehen will? Muss ich das gleich mit ihr schriftlich vereinbaren? Wenn ja, gibt es dafür „Mustervereinbarungen“ oder dgl. zum downloaden?

    Danke für die Hilfe!!

    LG
    Eli

    #22639

    Hallo Martin!

    Danke für die Hilfe… so hab ich mir das ohnehin gedacht.

    Eine Frage noch: kann eine Karenzmitteilung einer DNin theoretisch auch z. B. 5 Monate und 3 Tage sein? Oder ist die DNin an bestimmte „Zeiträume“ gebunden (z. B. GENAU 1 Jahr etc.)?

    Danke nochmals!

    Eli

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