Ich arbeiite mich gerade durch „Personlaverrechnung: eine Einführung“ natürlich von W.+H. Ortner
beinhaltet: rechtliche Grundlagen
Erläuterungen
gelöste Beispiele
(allerdings die 16. Ausgabe mit Stand 1.1.2008)
Ich denke aber, es kommen noch weitere Tipps für Dich
lg
Edith
danke biggi für Deine Infos, leider steht uns keine EDV zur Verfügung, daher wollten wir das alles auf „alte“ Weise erledigen – DG-Nummer kann per Fax angefordert werden, das ist schon mal gut ….
BIs bald und noch einen schönen Arbeitstag
lg
Edith
so,ich hab mir jetzt mal ein An- und Abmelde-Formular bei der WGKK besorgt. Wo bekommen wir die DG-Kontonummer her und dieses L16 (nach Beendigung des DV). Schickt uns dann die GKK monatlich einen Zahlschein? Können wir das in papierform beim Finanzamt abgeben?
Ihr seht, wir sind wirklich „Anfänger“ und brauchen dringend Hilfe – bitte
lg
Edith
dürfe offenbar auch zu „umfassend“ sein – sonst hätt ich sicherlich Hilfe von Euch bekommen 🙁
lg
edith
danke Roland, werde ich sicher machen (lassen)
lg
edith
danke nochmal, hätte nicht gedacht, dass das wirklich so aufwändig ist – schade, leider kann ich den Berechnungen der AK nicht mehr vertrauen 🙁 da ist schon so viel schief gelaufen
das hab ich dazu im Netz gefunden:
Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen):
Sie erhalten bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses (inkl. Kündigungszeit, Schadensersatzzeit) den aliquoten Teil Ihres Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeldes ausbezahlt.
Beispiel: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis am 30.09.2004 enden würde, und sie nicht erst nach dem 1.1.2004 eingetreten sind, bekommen Sie je 40/52 eines Monatsverdienstes (ArbeiterIn) oder je 9/12 eines Monatsgehaltes (Angestellte).
Danke Roland, aber nachdem ich nicht vom Fach bin, weiß ich nicht genau, welche Daten noch fehlen, um das berechnen zu können 🙁
Wenn ich richtig verstanden habe, SZ bis Austritt und von Austritt bis Ende KE werden die SZ gesondert berechnet und im Zeitraum UEL keine SZ – stimmts so?
lg
edith
schade, ich hätte mich über Post sehr gefreut 🙁
Danke Martin,
d.h. die UZ und WR bis 10.9. normal und bis 23.12. aliquot – bedeutet bei einem Brottogehalt von 1.413,–?
Ich hab nämlich bloß brutto/12 x 8 gerechnet, ist das jetzt komplett falsch? Ich bin aber leider absolut nicht LV-firm, möchte nur gerne „nachrechen“ und hab leider niemanden greifbar, der in diesem Bereich tätig ist
Danke jedenfalls für die Hilfe