dobibeda

Verfasste Forenbeiträge

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  • #23185

    Liebes Forum,

    ich habe heute mit der Wirtschaftskammer Amstetten (NÖ) gesprochen und meinen Fall geschildert.
    Die WK meint, ich kann das bedenkenlos als freiw. Abfertigung abrechnen.

    … Lassen wir uns überraschen, wie die nächste GPL das auslegt.

    Danke für eure Mithilfe!

    #22981

    D A N K E !

    #20940

    Liebes Forum,

    ich habe nun auch so einen Fall.

    DNin war insgesamt 15 Jahre + 2 Mon. (unter Anrechnung von 10 Mon. des 1. Karenzurl.) beschäftigt.
    Sie erklärt nun Ihren Austritt (Karenz würde am 07.10.10. enden).

    Meine Frage zur Abrechnung:
    Wenn wir die Abfertigung sofort ausbezahlen:
    Anmeldung: 12.01.10 – Abmeldung: 12.01.10 —-> Abrechnung Abfertigung
    Lohnzettel an SV und FA für Jänner 2010.
    ??????

    Ich danke im Voraus für Eure Hilfe!!!

    #22256

    Danke für die Hilfe.

    Die DNin arbeitet an 4 Tagen – ich werde ihr also 2 zusätzliche Tage geben.

    #21263

    Liebes Forum,

    ich habe nun folgende Auskunft erhalten:

    Nach § 14 Abs. 2 MSchG besteht ein Fortzahlungsanspruch für Zeiten nach § 3 Abs. 3 MSchG(=vorzeitiger Mutterschut – Feststellung durch
    Amtsarzt) durch den Arbeitgeber: Nach § 14 Abs. 3 MSchG entfällt dieser nur dann, wenn ein Anspruch auf Wochengeld gesteht.
    Ergo: in diesem Fall ist der AG zahlungspflichtig.

    Hat jemand dieses schon einmal praktiziert?

    LG

    #20449

    Danke! – Alles klar!

    #20156

    Danke für deine Hilfe!

    #20031

    Liebes Forum,

    laut DG-Infoline 03/2008 heißt es:
    Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kann diese Einmalzahlung (einmalige Sonderzahlung) sowohl als allgemeine Beitragsgrundlage, als auch als Sonderzahlung abgerechnet werden.

    Ich werde die SZ daher als Sonderzahlung abrechnen.

    Nun habe ich aber noch eine Frage:
    Mein Chef behauptet, die €100,00 sind bei Teilzeitkräften bzw. bei den geringfügig Beschäftigten zu
    aliquotieren.
    Meiner Meinung nach ist das aber nicht richtig, denn es heißt, dass jeder Arbeitnehmer der am 01.01.08 in einem Arbeitsverhältnis steht und dieses am 15.03.08 aufrecht ist, diese € 100,00 erhält.
    Sehe ich das so richtig?

    Liebe Grüße

    #20000

    D A N K E !!!!!

    #19998

    Danke für die prompte Anwort!

    ich möchte aber noch dazu ergänzen: Der Arbeitsort in Wels ist keine Betriebsstätte, sondern eine „fremde“ Firma.
    Es gibt zwischen den beiden Firmen eine Vereinbarung, dass der DN an 2 Tagen „zur Verfügung“ gestellt wird. Die anteiligen Lohnkosten
    werden der „fremden“ Firma in Rechnung gestellt.

    Für die neuerliche Hilfe besten Dank im Voraus.

    LG

    #19895

    Hallo Roland,

    danke für die Hilfe.

    Zur Frage von Stefan: es gibt auch kein Konkurrenzverbot!

    Eine Frage hätte ich noch: Die angegebene Urteilszahl – ist die richtig?
    OGH 9 ObA 64/07p?

    LG

    #19892

    Hallo Roland,

    es gibt keine Vereinbarung über ein Nebenbeschäftigungsverbot.

    LG

    #18765

    Danke für die Auskunft!

    31.08. zum 31.12. habe ich gemeint (die Finger waren schneller als das
    Gehirn)

    Ich hatte nur Bedenken wegen des Zeitpunktes: 31.05., denn
    zum 31.5. sind ja 15 Dienstjahre –> 3 Mo. KF; das war mir unklar.

    Schönen Arbeitstag noch!

    #18763

    Hallo Andrea,

    Sehe ich das richtig?

    Ich kann die DNin am 31.03. zum 30.06. kündigen.
    Wenn zu diesem Termin nicht gekündigt wird kann ich dann erst wieder am 30.09. zum 31.12. kündigen.

    MfG
    😳

    #18270

    Hallo Roland,

    ich habe in dieser Angelegenheit in der Zwischenzeit mit der WK gesprochen.
    Die sehen das auch so – keine Urlaubsersatzleistung – aber
    Sonderzahlungsanspruch.

    Liebe Grüße

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