Totale Verwirrung,
ich meinte erhöhter Anspruch ab 9/2008 !!!
lg
Diana
Hallo,
leider beschäftigt mich dieses Thema noch immer.
Wenn wir vorweg beschrieben folgendes gilt dann glaube ich es ist ein Fehler in meiner ersten Anfrage???? Bitte nochmal ansehen….
§ 3 UrlG regelt dann zwingend die Anrechnungszeiten.
Zusammenfassend:
Schulzeiten über der allgem. Schulpflicht: bis 4 Jahre Anrechnung
Vordienstzeiten: bis 5 Jahre
Beide Zeiten kombiniert aber lediglich 7 Jahre
Studienzeiten (erfolgreicher Abschluss!): bis 5 Jahre
Somit max. Anrechnungszeit: 12 Jahre
…. MA seit 9/1990 18 Jahre plus Vorzeiten –
Schulpflicht 4 Jahre
plus Dienstzeit nach der Lehre 3 Jahre
7 Jahre max. somit würde am 9/2009 auch der erhöhte Urlaubsanspruch zustehen.
Sorry, ich habe meine alte Mail nochmal gelesen und weiss nimmer warum ich dem MA nur 5 Jahre anrechnen wollte.
LG
Diana
Guten Morgen,
Danke Roland für deine Antworten. So jetzt habe ich aber noch eine Frage.
Diese Regelung gilt für alle Mitarbeiter inkl. leitende Angestellte wie Geschäftsführer und Prokuristen oder?
Und muss die Vordienstzeiten angerechnet werden oder ist das nur eine kann Bestimmung?
So wie ich das von dir lese, muss ich diese max. Zeiten je nachdem, ob Vordienstzeit oder Schulzeit anrechnen.
Danke & LG
Diana
Hallo,
ja so hätte ich auch vorerst gedacht, aber dem ist eben nicht.
Hat da jemand ein Erklärung?
Ich habe mich auch schon bei den Leuten – Support der Reisekosten EDV – informiert, aber deren Berechnung sieht auch so aus und sonst waren die Info´s wenig hilfreich.
MFG
DIana
Liebe Andrea,
bin ja nur zufällig über deine Nachricht gestolpert, diese hat mich aber doch etwas erschreckt. Ich arbeite ja noch nicht solange mit RZL, aber bisher habe ich noch keine „Datenlöcher“ entdeckt. Welche Hackerl bei Dir verschwinden würde mich interessieren, weil damit ich das mal checken kann. Ich hoffe ja nicht dass das ein Programm-Problem ist, aber bin auch nicht so routiniert.
Bis bald
DIana