Daniela88

Verfasste Forenbeiträge

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  • #24957

    Hallo.

    Danke schon mal für die Rückinfo.

    Ist das (gesetzlich) erlaubt, dass man Urlaubstage umwandelt in Zeitguthaben?

    Ansonsten könnte ich Chef auch noch vorschlagen, dass ich in den Wochen wo ich nur Freitags frei habe,
    an den anderen Tagen halt nur 7,7h arbeite anstatt der 8,5h…
    Reißt sich nicht um viel, aber in Summe kommt auch was raus, wenn man auf mehrere Wochen kommt…
    die nächsten 4-5 Freitage brauch ich nämlich sicher frei….

    Lg

    #20550

    hallo.

    ich hab eine kurze frage bezüglich fahrtenbuch, deshalb schreib ich das mal hier dazu. ich hoffe das macht nix.

    und zwar führen wir unser Fahrtenbuch mit Excel. (aufgrund von Kassenbelegen, Terminen aus dem Kalender erstelle ich das Fahrtenbuch für die Buchhaltung.)
    wir drucken es immer aus, mit Ort und Datum und stempeln es dann auch ab.
    ist das eigentlich jetzt erlaubt oder nicht?
    weil wir ändern ja nichts nachträglich. und drucken es ja auch aus?

    hab im Internet nichts konkretes gefunden. da steht ja immer nur dass man es nicht mit einer excel-datei führen darf. aber wir drucken es ja aus und haben ja auch belege und all sowas.

    ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
    danke.

    lg daniela

    #20306

    ok danke sabine.

    aber hab noch kurz ne frage: (habs noch nicht ganz verstanden)

    ich hab im juli „nur“ urlaubsgeld aliquotiert. (3 monate) (Bruttog. /12 *3)

    müsste ich für diese 3 monate auch noch weihnachtsgeld dazugeben?
    (also dann eigentlich 4 monate WR? oder eh nur 1 monat WR und 1 monat UZ?)

    hab da noch nicht so die erfahrung mit aliquotieren.
    thx im vorraus.
    lg dani

    #20304

    hallo. da ich auch eine frage bezüglich dem Aliquotieren von SZ habe, schreib ich einfach mal hier rein und brauch keinen neuen thread eröffnen.
    hoffe das macht nichts.

    also ich hab einen geringf. beschäftigten, der jetzt ende juli abgemeldet wurde.
    also:
    beginn: 01.04.2008
    ende: 31.07.2008

    habe im juni Sonderzahlung für 3 Monate aliquot berechnet.
    bekommt er jetzt für Juli 1 Urlaubsgeld „und“ 1 Weihnachtsrenumeration? oder nur die Weihnachtsren. ?

    lg dani

    #20382

    hallo.
    danke für deine antwort.

    muss aber dazu sagen, dass ich kein lohnprogramm habe, da ich „nur“ 5 leute abrechne, davon 2 geringf. beschäftigte.

    naja, muss jetzt weiterarbeiten. danke nochmals.
    lg dani

    #20343

    ok danke für die rasche antwort. 😉

    habs jetzt aliquot abgerechnet und hoffe natürlich dass es so passt. *g*
    aber der chef hat eh gesagt, dass es passt mit aliquoter abrechnung. also wirds schon in ordnung sein.

    schönen tag noch.
    lg dani

    #19864

    mir ist noch kurz was eingfallen, was ich vergessen hatte:

    und zwar haben wir 2 geringf. beschäftigte.
    die gebe ich ja nicht auf dem Beitragsnachweis an, zähle sie aber beim MV-Beitrag dazu.
    da muss ich ja eigentlich extra eine Sonderzahlungsmeldung machen, weil die geringf. beschäft. ja nicht angegeben werden am Beitragsnachweis, oder?

    lg dani

    #19863

    hallo.

    ich hätte wieder eine frage. (ganz was neues. *g*)

    unsere Firma war bis Mai ein Vorschreibebetrieb (wussten wir nicht mal so richtig. *g*)
    jetzt sind wir selbstabrechner.

    nun zu meiner frage:
    uns hat heute jemand von der GKK angerufen, weil wir auch die Meldung zum BV-Beitrag gesendet haben, obwohl wir dies nicht gemusst hätten.
    er hat dann irgendwie angedeutet, dass man das immer für den Vormonat angibt. also den MV-Beitrag vom Mai gibt man im Juni an, stimmt das?

    ich hab aber immer den aktuellen MV-beitrag übermittelt und auch die anderen Beträge waren aus dem aktuellen Monat.
    also ich hab die meldung zB. für juni gestern übermittelt und hab auch für juni abgerechnet. ist das falsch?

    und dann hätte ich noch eine frage:
    da ich beim Beitragsnachweis ja die Sonderzahlung angebe, muss ich dann noch extra für jeden Mitarbeiter eine sonderzahlung machen? ich hab das nämlich gemacht, aber darüber hat der von der GKK nichts gesagt?

    ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
    danke schon mal im vorraus.
    lg dani

    #19862

    hallo nochmal.

    bin anscheinend auf die antwort meiner frage gestoßen.

    hab mir mal so ne demoversion eines Lohnprogramms runtergeladen. und hab jetzt bei Beitragsnachweis nachgesehen. und der sieht genau so aus, wie der vom Steuerberater.
    also stammt dieser zettel von einem Lohnprogramm.

    naja, wünsch allen noch einen schönen tag.
    lg dani

    #19861

    danke für deine antwort. 🙂

    ich hab gestern die Meldungen an GKK mittels ELDA übertragen und es scheint auch „fast alles“ funktioniert zu haben.
    ich hab auch ein Protokoll der erhaltenen Meldungen bekommen.
    (ich habe einen Beitragsnachweis, 1 x MV-Beitrag und 1x Änderungsmeldung übertragen)

    in der mappe vom Steuerberater ist aber noch ein Ausruck, den ich nicht bekommen habe, es handelt sich dabei um die „Beitragsnachweisung für den Beitragszeitraum …“

    bekomm ich diesen Zettel noch als „empfangene Dateien“ bei ELDA, oder hat das der Steuerberater immer mit seinem Lohnprogramm gemacht. (schaut aber aus, als wärs von ELDA)

    ganz oben auf den Beitragsnachweisung aus den vorherigen Monaten, war immer die NÖGKK angeführt. (was eh passt)
    übermittelt wird es ja immer an die OÖGKK und dann halt weitergeleitet an diejenige GKK.
    Muss ich jetzt warten bis die NÖGKK die Meldung erhalten hat und ich bekomm erst dann diesen Zettel vom Beitragsnachweis?

    ich hoffe ihr kennt euch aus, was ich geschrieben habe. *g* (sonst einfach nachfragen, vielleicht kann ichs noch besser beschreiben)
    lg dani

    #20083

    hallo.

    also ich habe die unterlagen vom Steuerberater bekommen. und mir sind da eben die Beitragsnachweise aufgefallen.

    wir haben 2 geringfügig beschäftigte und die sind auf den protokollen der Beitragsnachweisung gar nicht aufgeführt.
    bei der Beitragsnachweisung vom Dezember sind dann schon die Beitragsgruppen N14, N24, N72 ausgewiesen. (mit irgenwelchen Beträgen, auf die ich gar nicht komme 🙁 )

    ich dachte man müsse die geringfügig beschäftigten bei jeder Beitragsnachweisung anführen?
    oder muss ich sie dann nur am jahresende angeben??

    schönen tag noch.
    lg dani

    #20066

    danke erstmals für eure antworten.

    ich hab mir die Ordner mit den vergangen Jahren von da lohnverrechnung angeschaut (hab ich gestern vom Steuerberater zugeschickt bekommen) und hab mir eben auch die Lohnzettel angesehen.

    wir haben 2 geringfügig beschäftigte: 1 arbeiter und 1 angestellte.

    Lohnzettel 2007: der Arbeiter verdient 256 Euro/Monat.
    1. Sonderzahlung: 256 Euro Freibetrag
    2. Sonderzahlung: 221,09 Euro Freibetrag
    Wie kommt man auf diese Beträge?
    weil man kommt ja nicht auf die 620 Euro und ich weiß irgendwie nicht, wie man draufkommt.

    2007: der Angestellte verdient 341,16 Euro/Monat (seit März 2007, vorher waren 333,16 Euro)
    1. Sonderzahlung: 341,16 Euro Freibetrag
    2. Sonderzahlung: 338,25 Euro Freibetrag

    gibt es irgendeine formel wie man das berechnet?

    hoffe ihr könnt mir da tipps geben.
    lg dani

    #20082

    hallo.

    danke für deine antwort.

    werde mir die ganzen alten lohnzettel und so nochmals ansehen (besonders Dezember), vielleicht hab ichs übersehen.

    ich werd die lohnverrechnung ohne programm machen. (ap April)
    wir haben uns zwar umgeschaut wegen diversen Programmen, aber die meisten sind wirklich sehr teuer (zB. BMD)
    da wir nur 5 Dienstnehmer sind, 2 davon geringfügig. machts mir auch nichts aus, es händisch zu machen.

    nochmals danke für deine Antwort. hast mir sehr weitergeholfen.
    schönen tag noch
    lg daniela

    #19859

    hallo andrea.

    danke erstmals für deine rasche antwort.

    hab nochmal kurz ne frage zu dem letzten punkt mit dem krankenstand:
    ist die Entgeltfortzahlung das, wenn ein mitarbeiter jetzt zB. 1 woche krank ist und das ist am ende des monats und geht auch noch ins nächste monat:
    also zB. 30. und 31. märz und dann halt auch noch 1.-3. april. ist das so gemeint oder anders?

    ich hoffe du verstehst was ich meine, kanns nicht besser erklären was ich mein. *g*

    naja, werd jetzt mal weiterarbeiten.
    lg dani

    #19857

    so da bin ich wieder. *g*

    ich hätte wieder ein paar Fragen und hoffe, dass mir wieder jemand weiterhelfen kann. *g*

    ich hab jetzt das Programm Elda heruntergeladen.
    ich werd nämlich ab April die Personalverrechnung machen (händisch)
    wir sind nur 4 Dienstnehmer, da zahlt sich so a Lohnprogramm eigentlich gar nicht aus.

    Bei ELDA:
    • Da gibt es einen Punkt der heißt „Meldung zum BV-Beitrag“. Ist damit der „MV-Beitrag“ gemeint? (=Mitarbeitervorsorgebeitrag)
    • Bei dem Beitragsnachweis:
    Kann ich da auch den geringfügig Angestellten dazugeben, also schon extra anführen (Beitragsgruppe N14), aber ich brauch keine extra Meldung dafür machen
    oder?
    • Wenn jemand Krank ist, was muss ich da dann machen? Gibt’s da eine Meldung die ich an die GKK machen muss, oder macht das nicht sowieso der Hausarzt?
    (musste nämlich mal eine Krankmeldung an den Steuerberater weiterleiten)

    Ich hoffe, ihr seid nicht zu genervt von meinen fragen. 🙂

    Ich habe in der Schule Personalverrechnung gelernt (hatte dabei auch alle Punkte bei der Matura 🙂 ), aber mit ELDA und so haben wir nie was gemacht, deshalb kenn ich mich da noch nicht so aus.

    Naja, VIELEN DANK schon mal!!
    Lg dani

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